Dorfzeitung Nr. 116

17 Dölsacher Dorfzeitung VEREINFACHTE BEWILLIGUNGS- UND WIDMUNGSREGELN Auch im Bereich der Genehmigung von neu- en PV-Anlagen kommen Erleichterungen. Das Land Tirol kündigte zuletzt an, dass An- lagen auf Dach- oder Wandflächen, die in ei- nem maximalen Abstand von 30 Zentimetern von der Dachhaut oder auf Flachdächern (15 Grad) errichtet werden, künftig bis zu 100 Quadratmeter weder anzeige- noch bewilli- gungspflichtig sind. Zusätzlich dürfen frei- stehende PV-Anlagen oder beispielsweise ge- bäudeanliegende Anlagen auf Carports auch in Mindestabstandsflächen errichtet werden. In diese neuen Regelungen fallen beinahe alle privaten PV-Anlagen. UNTERKONSTRUKTIONEN VON GROSSANLAGEN FÖRDERBAR Die neue Förderung des Landes für die Unter- konstruktion von großen PV-Anlagen auf be- festigten Flächen und die Erleichterungen in der Bau- und Raumordnung wurde ebenfalls kürzlich umgesetzt. Hier werden Anlagengrö- ßen ab 100 kWp bedacht. WEITERBILDUNG ZUM THEMA PHOTO- VOLTAIK Weitere Informationen finden Sie unter: www.energieagentur.tirol/wissen/ja-zur-son- ne. Die Energieagentur Tirol bietet unter an- derem Erklärvideos zu folgenden Themen: Energiegemeinschaften und Gemeinschaft- liche Erzeugungsanlagen. Es werden laufend Infoabende für Bauleute zu energierelevanten Themen rund um Neubau und Sanierung von unseren ExpertInnen präsentiert. Auch zum Thema „PV-Anlagen im Haus der Zukunft“. Weitere Details und Anmeldung unter: www.energieagentur.tirol/energie-akademie/ infoabende-fuer-bauleute Weiterführende Förderinformationen finden sie unter: Förderung vom Land Tirol für 6. und 7. kWp Förderung Ener- giespeicher: ÖMAG und KPC nächsten Förder- calls in diesem Jahr und das Prozedere Rückfragen bei: Energieagentur Tirol +43 512 5899 13 office@energie- agentur.tirol Fotorechte: © Nauschnegg-scaled

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3