Die Sonnseiten Nr. 74

3 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 Gemeinde 74 Mai 2023 Voraussetzungen für die Mit - tagsbetreuung gegeben sind. Die Kindergarten-Sommer- betreuung der Sonnendörfer obliegt heuer der Gemeinde Oberlienz. Als Hirte in der Gaimber- ger Alm wird Daniel Ortner wieder in bewährter Weise seine Verantwortung wahr- nehmen. Ich wünsche ihm und seiner Familie einen ge- segneten Almsommer. Nach der dreijährigen Zwangspause prägt nun wieder ein Maibaum den Dorfkern, das gesellige Zu- sammensein an den „Auf- passertagen“ wird gerne in Anspruch genommen. Der JB/LJ Gaimberg wünsche ich viel Erfolg und danke für das Engagement. Den Kirchtag wird heuer die Freiwillige Feuerwehr Gaimberg ausrichten. An dieser Stelle möchte ich ge- nerell ein großes DANKE für die Brauchtumspflege sagen. Zum gesunden Ge- meinschaftsleben ist gepfleg - tes Brauchtum unerlässlich! Freude bereitet auch ein blu- mengeschmücktes Dorf, ge- pflegte Gärten und öffentliche Flächen. Vielen Dank den vielen „Hobbygartlern“! Der „Gemeindefranzi“ Franz Pichler feierte seinen 60. Ge- burtstag und unser ehemali- ger Gemeindechronist Franz Wibmer feierte die Vollen- dung seines 80. Lebensjahres. Den beiden FRANZ’s gelten die herzlichsten Glückwün- sche! Ein Jubiläum begeht auch unsere Gemeindezei- tung. 25 Jahre erscheinen die „Sonnseiten“ bereits. Mein Dank und meine Anerken- nung gelten allen Mitarbei - tenden! So hoffe ich auf einen schö - nen Sommer mit viel Son- ne und dem nötigen Regen, wünsche den Kindern frohe Ferien, allen eine gute Erho- lung, Spaß und Freude! Euer Bürgermeister Bernhard Webhofer Mit dieser speziellen Baumaschine wurden Spundwände zur Sicherung des Schutzbauwerkes beim Wildbachprojekt „Großbach“ in den Boden gerammt. Leerstandsabgabe Erstmalig fällig bis zum 30. April 2024 Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger! Sehr geehrte Liegenschafts- besitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer! Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiro- ler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leers- tandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaf- fen, welche allerdings noch nicht in diesem Jahr, sondern erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist. Diese Abgabe betrifft grund - sätzlich Gebäude oder Woh- nungen, die über einen Zeit- raum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leers- tand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Ver- wendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohnsitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) beste- henden Meldung nach dem Meldegesetz. Der Abgabepflichtige hat die - se Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erst- malig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten. Für die Gemeinde Gaimberg hat der Gemeinderat die Höhe der Leerstandsabgabe in sei- ner Sitzung am 27.10.2022 festgesetzt. Die entspre- chende Verordnung kann auf der Homepage unserer Ge- meinde unter www. s o n n e n d o e r f e r. a t / buergerservice-gaimberg/ amt s t a f e l #ve rordnungen nachgelesen werden. Das gesamte Tiroler Freizeit- wohnsitz- und Leerstands- abgabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abga- bepflicht ) kann unter dem Link https://www.ris.bka . gv.at/Dokumente/LgblAuth/ LGBLA_TI_20220912_86/ LGBLA_TI_20220912_86. html nachgesehen werden. Ebenso besteht die Mög - lichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem Thema erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.tirol.gv.at/be- zirke-gemeinden/abteilung- gemeinden/ → Tiroler Frei - zeitwohnsitzabgabegesetz. Der Bürgermeister EigentümerInnen haben jeweils bis zum 30. April im Folge- jahr den Leerstand an die Gemeinde zu melden. Foto: Gemeinde Gaimberg

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