Die Sonnseiten Nr. 73

4 4 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 Gemeinde i nnseit n u er 73 - Jänner 23 Aus der Sitzung vom 27.10.2022 Verordnung über die Fest- setzung der Waldumlage Aufgrund der Neufestsetzung der Hektarsätze durch die Landesregierung wurde eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Festset- zung der Waldumlage, die ei- nen Verweis auf die nunmehr beschlossene Verordnung der Landesregierung vom 6. Sep- tember 2022, Vbl. Tirol Nr. 59/2022, enthält, erforderlich. Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 80/2020, hat daher der Gemeinderat zur teilweisen Deckung des jähr- lichen Personal- und Sach- aufwandes für die Gemeinde- waldaufseher verordnet: Waldumlage, Umlagesatz Die Gemeinde Gaimberg er- hebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheit- lich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 100 v. H. der von der Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 6. Sep- tember 2022, Vbl. Tirol Nr. 59/2022, festgelegten Hektar - sätze fest. Diese Verordnung ist mit 1. Jänner 2023 in Kraft getre - ten. Verordnung über die Höhe einer Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe In der Landtagssitzung vom 6. Juli 2022 hat der Tiroler Landtag das Gesetz über die Erhebung einer Freizeit- wohnsitzabgabe und einer Leerstandsabgabe (Tiro- ler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz - TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022, beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Jänner 2023 in Kraft getreten. Ab dem Jahr 2023 ist für Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Ge- bäuden, die über einen durch- gehenden Zeitraum von sechs Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden, eine Leer- standsabgabe zu erheben. Weiterhin zu erheben ist auch die Freizeitwohnsitzabgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohn- sitz. Da sich die gesetzliche Grundlage geändert hat und auch die bisher festgesetzte Abgabe unter den im Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leer- standsabgabegesetz festge- legten Mindestbeträgen liegt, wurde eine neue Verordnung beschlossen und kundge- macht. Aufgrund des § 4 Abs. 3 und § 9Abs. 4 des Tiroler Freizeit- wohnsitz- und Leerstands- abgabegesetzes - TFLAG, LGBl. Nr. 86/2022, hat der Gemeinderat verordnet: Festlegung der Abgabenhöhe der Freizeitwohnsitzabgabe Die Gemeinde Gaimberg hat die Höhe der jährlichen Frei - zeitwohnsitzabgabe einheit- lich für das gesamte Gemein- degebiet wie folgt festgelegt: a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit € 115,00 b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit € 230,00 c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit € 340,00 d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit € 490,00 e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit € 680,00 f) vonmehr als 200m 2 bis 250m 2 Nutzfläche mit € 880,00 g) von mehr als 250 m 2 Nutz- fläche mit € 1.060,00 Festlegung der Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe Die Gemeinde Gaimberg hat die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindege- biet wie folgt gestgelegt: a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit € 20,00 b) vonmehr als 30m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit € 40,00 c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit € 60,00 d) vonmehr als 90m 2 bis 150m 2 Nutzfläche mit € 90,00 e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit € 120,00 f) vonmehr als 200m 2 bis 250m 2 Nutzfläche mit € 150,00 g) von mehr als 250 m 2 Nutz- fläche mit € 180,00 Diese Verordnung ist mit 1. Jänner 2023 in Kraft getre - ten. Bericht Überprüfungsaus- schuss Der Überprüfungsausschuss hat am 24.10.2022 Kassen - prüfungen durchgeführt. Die Überprüfung der Kassenbü- cher und der Kassenbestände sowie die stichprobenweise Überprüfung der Buchungen und Belege haben keine Män- gel ergeben. Der Gemeinderat hat den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Straßensanierungen Der Gemeinderat hat be- schlossen, folgende Gemein- destraßenabschnitte zu sanie- ren und dafür die Fa. OSTA zu beauftragen: Faschingalmstraße Bereich oberhalb Schuster-Wacht- lechner-Stöckl (€ 8.263,14); Straßensanierung/Asphal- tierung Wartschenbachweg/ Untergaimberg (€ 25.955,98; Beitrag WLV € 10.000,00); Straßensanierung Bereich Egger-Brücke (€ 23.654,62 – gesamte Finanzierung WLV). Errichtung Zufahrt zu den Wohnhäusern Untergaim- berg 34c und 34d Der Gemeinderat hat mit 9 Ja-Stimmen und 1 Stimm- enthaltung beschlossen, die Bauarbeiten für die Errich- tung bzw. den Ausbau der Zufahrtsstraße zu den Wohn- häusern Untergaimberg 34c und 34d an die Fa. OSTA zu vergeben. Auftragssumme: € 24.972,71 inkl. MwSt. Ankauf von iPads für die Volksschule Der Gemeinderat hat einstim- mig den Ankauf von 6 Stück iPads für die Volksschule Grafendorf über das Förder- projekt „Digitalisierungsof- fensive Bildung 4.0 – Tirol lernt digital“ beschlossen. Anschaffungskosten: € 2.671,63 inkl. MwSt.; Förderung Land Tirol € 1.800,--. Dienstvertragsänderung Raumpflegerin Margit Jeller Der Gemeinderat hat be- schlossen, das Beschäfti- gungsausmaß der Raum- pflegerin Frau Margit Jeller einvernehmlich von 20 auf 22,5 Wochenstunden mit Wirksamkeit vom 01.01.2023 zu erhöhen. Anstellung einer GWA-As- sistenzkraft bzw. eines zu- sätzlichen GWA in Teilzeit Der Gemeinderat Gaimberg hat seine Zustimmung zur befristeten Anstellung von Herrn Tobias Graf als Wald- aufseher-Assistenzkraft im Waldaufsichtsgebiet Gaim- berg/Nußdorf-Debant und zwar als Vertragsbediensteter in Vollbeschäftigung mit 40 Wochenstunden, mit Beginn am 01.03.2023, befristet bis Blick in die Gemeindestube

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