Die Sonnseiten Nr. 73

21 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 2 Informationen 73 - Jänner 23 Bis zu 500 Euro für dich!* Jetzt Heiz- und Energiekostenzuschuss des Landes Tirol beantragen! * Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses: 1.900 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, 2.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften, 450 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 330 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe, 750 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt, 600 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt; Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses: 1.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, 1.590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften, 260 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe, 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt, 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt; www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss Formular in deiner Gemeinde abholen oder online ausfüllen! für dich!

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