OBERLIENZerlesen Nr. 68

22 Oberlienz erlesen Oberlienz erlesen 23 Oberlienz Abgabenhöhe der Freizeitwohnsitzabgabe (Jahresgebühr) a. bis 30 m 2 Nutzfläche mit € 115,00 b. von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit € 230,00 c. von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit € 340,00 d. von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit € 490,00 e. von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit € 680,00 f. von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit € 880,00 g. von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit € 1.060,00 Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe (Monatsgebühr) a. bis 30 m 2 Nutzfläche mit € 10,00 b. von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit € 20,00 c. von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit € 30,00 d. von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit € 45,00 e. von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit € 60,00 f. von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit € 75,00 g. von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit € 90,00 Für weitere Informationen (z.B. Ausnahmen von der Abgabenpflicht) kann das Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz über das Rechtsinformationssystem des Bundes unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html abgerufen werden. Damit euer Hund allen eine Freude macht Leider kommt es immer wieder zu Konflikt- situationen zwischen Hundehalter:innen und Spaziergeher:innen. Um dem vorzu- beugen, möchten wir auf diesem Wege noch einmal sensibilisieren und festhalten, dass im gesamten Gemeindegebiet von Oberlienz die Leinenpflicht gilt. Dies schließt unter anderem auch die Schatt- seite und den Maria-Trost-Weg mit ein. Die zahlreich aufgestellten Hundestatio- nen zur Gassi-Sackerl-Entnahme inklusive ihrer Entsorgung findet jeder Hundehalter in regelmäßigen Abständen und über ganz Oberlienz verteilt. Vermehrt langten bei uns auch Beschwer- den über nächtliche Ruhestörungen durch lauthals bellende Hunde ein. Das Landes- polizeigesetz sagt dazu: „Eine artgerech- te Haltung muss sichergestellt sein und durch den Hund darf keine Gefährdung oder Belästigung anderer Menschen ausgehen .“ Gemeinsam können wir es schaffen, dass Spaziergänge für Jede:n zur Erholung werden. Vielen Dank für eure Mithilfe. Jugendsportförderung Die Jugendsportförderung im Jahr 2023 in Höhe von € 90 gilt für Schüler:innen bis zur 9. Schulstufe (Pflichtschulkinder) und darüberhinaus (mit Schulbesuchs- bestätigung), Lehrlingen (Lehrstellenbe- stätigung) sowie Student:innen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Studienbe- stätigung). Die Förderung kann persönlich im Gemeindeamt oder per Mail (unterassinger@oberlienz.at ) beantragt werden. Dazu bitte einen Zahlungsbe- leg, Kursbestätigung oder Ähnliches beilegen und eine Kontoverbindung an- geben. Die Auszahlung der Jugendsport- förderung erfolgt nach Antragstellung und gilt für das aktuelle Jahr (keine rück- wirkende Auszahlung). Beispiele y Sportpass gekauft am 07.12.2023 - An- trag bis spätestens 31.12.2023 y Schwimmkurs vom 12.09. bis 15.09.2023 - Antrag bis spätestens 31.12.2023 Tiroler Gemüsekiste OG Wittberg 24, 6233 Kramsach Tel. 05337-64563 tiroler@gemuesekiste.at www.tiroler.gemuesekiste.at Zustellung vor Ihre Haustüre REGIONAL EINFACH NACHHALTIG VIELFÄLTIG GEMÜSE K I S T E Tiroler © diana_mironenko © Hanna Dengg

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