Achse Nr. 267

unter der Bedingung übernommen, dass Herr Duregger inner- halb von 3 Jahren mit der Bauausführung beginnt. Widrigen- falls sind die Verlegungskosten der Gemeinde Assling in vol- ler Höhe zu ersetzen. Ansuchen Br. Theurl Grunderwerb Teilfl. 7 und 9 aus Öffentl. Gut Gst 551/1 KG Unterassling Die Fa. Brüder Theurl GmbH möchte Teilflächen aus dem Öffentlichen Gut der Gemeinde Assling und Teilflächen der Agrargemeinschaften Ober- und Unterassling für die Verwirk- lichung eines Bauvorhabens und zur Regelung einer dem Ver- wendungszeck entsprechenden rechtlich gesicherten Zufahrt zum Baugrundstück bzw. der entsprechenden Ausbildung des Verbindungsweges zur THI erwerben. Der Gemeinderat beschließt, bei Einhaltung mehrerer Aufla- gen den Verkauf der Teilflächen 7 (211 m²) und 9 (148 m²) aus Gst 551/1 KG Unterassling lt. Teilungsplan DI Neumayr 27.01.2023, GZl. 2916/2022, an die Brüder Theurl GmbH um € 80,00/m² zu genehmigen. Antrag AG Unterassling Grunderwerb aus Öffentl. Gut Gst 551/1 KG Unterassling Nach bereits erfolgten Verhandlungen mit den Agrargemein- schaften Ober- und Unterassling wird vorbehaltlich der positi- ven Beschlussfassung in der Vollversammlung der AG Nach- barschaft Unterassling beschlossen: Die Teilfläche 13 der Teilungsurkunde DI Neumayr vom 27.01.2023, GZl. 2916/2022, wird mit einem Flächenausmaß von 75 m² zu einem Preis von € 80,00/m² an die AG Unterass- ling verkauft. Falls die Br. Theurl GmbH die Teilfläche 9 der oa. Urkunde nicht kauft, wird diese Teilfläche an die AG Unterassling ver- kauft. Für die Einräumung des Servitutes des uneingeschränkten Geh- und Fahrrechtes an der künftigen Wegparzelle bezahlt die Gemeinde einen einmaligen Betrag von € 10.000,00. Wenn die Gemeinde Assling das Schüttmaterial des Gamsba- ches verkauft, tritt diese vom Verkaufserlös 25% an die Agrar- gemeinschaften Ober- und Unterassling als „Abfuhrzins“ ab. Durchführung Vermessungsurkunde DI Neumayr - Zufahrt Hofstelle „Ochsner“ Im Zuge der Straßenregelung wurde im Einvernehmen mit den Grundstückeigentümern eine Teilungsurkunde erstellt, die den tatsächlichen Straßenverlauf in der Natur darstellt. Das Gut- achten der BFI ergibt einen Bodenwert von € 1,20/m². Die Planurkunde DI Neumayr vom 30.05.2022 wird durch- führt. Die Kosten der Vermessungsurkunde werden von der Gemeinde Assling übernommen, die Kosten der Verbüche- rung werden durch den jeweiligen Grundstückseigentümer übernommen. Für Teilflächen, die gekauft werden müssen, wird ein Kaufpreis von € 1,20 je m² festgelegt, in den übrigen Fällen erfolgt ein flächengleicher Tausch. Mitgliedsbeitrag Regionsmanagement Osttirol RMO Da seit geraumer Zeit keine Anpassung erfolgte, wird die Mit- gliedsgebühr von € 1,75 je Einwohner und Jahr auf € 2,20 erhöht. Assling weist per 1. Jänner 2022 eine Einwohnerzahl von 1756 auf. Demnach beträgt die Gebühr für das Kalender- jahr 2023 € 3.863,20. Die Entrichtung dieses Beitrages wird beschlossen. Umbau Bahnhof Thal - Aufbringung neue Asphaltdecke Da eine erforderliche Rückmeldung seitens der ÖBB nicht zeitgerecht erfolgte, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Personalangelegenheiten Der neue Waldaufseher Ing. Georg Pitterle besucht nun den einjährigen Waldaufseherlehrgang in Rotholz und wird nun in den Kollektivvertrag für Waldaufseher überstellt, das Beschäf- tigungsverhältnis wird ohne Befristung fortgesetzt. Änderung Flächenwidmungsplan Gst 523/11 und 523/12 KG Unterassling, THI Geplant ist die Erweiterung der Abbundhalle der Produktions- stätte der THI Richtung Osten. Dazu werden die Gste 523/10, 523/11 und 523/12 mit dem Gst 523/9 vereinigt. Für die ein- heitliche Bauplatzwidmung ist die Änderung des Flächenwid- mungsplanes im Bereich der Gste 523/11 und 523/12 notwen- dig. Aufgrund der Kleinheit der beiden Grundstücke verur- sacht die Änderung des Flächenwidmungsplans von derzeit Freiland in künftig Gewerbe- und Industriegebiet keine Widersprüche zu den Aufgaben und Zielen der örtlichen Raumordnung. Aufhebung und Erlassung Bebauungsplan Bereich THI Zur Realisierung des vorhin angeführten Bauvorhabens wird wie folgt beschlossen: Aufhebung des Bebauungsplans im Bereich der Grundstücke 523/9 und 523/10 KG Unterassling mit Plandatum vom 15.03.2017 Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich Grundstücke 523/9, 523/10, 523/11 und 523/12 KG Unterass- ling entsprechend dem Planentwurf DI Wolfgang Mayr Durchführung Teilungsurkunden DI Neumayr - Turler Feld, Gemeindestraße Für den Verkauf der Baugrundstücke, der in der Sitzung vom 13.09.2022 beschlossen wurde, sowie für die abschließende Verbücherung der neuen Gemeindestraße im Bereich des Tur- ler Feldes bis zum Scheiblinger Feld wurde die Teilungsur- kunde GZl. 972/2020C von DI Neumayr erstellt. Laut Ver- tragserrichter müssen die in dieser Urkunde dargestellten Grundstücksänderungen in mehreren Schritten durchgeführt werden und sind somit mehrere Teilungsurkunden notwendig. Die ursprüngliche Teilungsurkunde mit der GZl. 972/2020C vom 03.05.2022 wurde nun in mehrere Urkunden aufgeteilt und leicht abgeändert (eine weitere Teilungsurkunde kann erst später beschlossen werden, da es noch Sachverhalte zu klären gibt). Der Gemeinderat beschließt, die Teilungsurkunden des DI Rudolf Neumayr, GZl. 972/2020F, GZl. 972/2020E sowie GZl. 972/2020G in der vorliegenden Form zu genehmigen und grundbücherlich durchführen zu lassen. Seite 5 05/2023 Fortsetzung: Gemeinderat

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