Achse Nr. 267

Kulturausschuss Für das Projekt „Kunst am Bau“ am neuen FF-Zentrum wird das vorgesehene Budget in Höhe von € 10.000,00 aus den Mit- teln der Dorferneuerung verwendet. Änderung Flächenwidmungsplan Gst 89, 91 KG Schrot- tendorf - Martin Peintner Geplant ist die Sanierung des alten Wohnhauses der Hofstelle „Obergoller“, welches als Baudenkmal eingestuft ist. Im Nordosten soll ein Zubau errichtet werden und künftig soll dort Gästevermietung stattfinden. Da das Gebäude erhalten und im Sinne der Denkmalpflege sensibel gestaltet wird, kann eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ausge- schlossen werden. Die Nachnutzung bestehender Bausubstanz wird positiv beurteilt, die wirtschaftliche Stärkung der Hof- stelle durch die Gästevermietung ist nachvollziehbar. Die Widmung je einer Teilfläche der Grundstücke 89 und 91 KG Schrottendorf von derzeit Freiland in künftig Sonderflä- che gewerbliche Gästebeherbergung mit höchstzulässig 9 Gästebetten und Nebengebäude mit Zähler Nr. 15 wird beschlossen. Änderung Raumordnungskonzept und Flächenwidmungs- plan Gst 190 KG Burg-Vergein – Andrea und Robert Mai- rer Geplant ist die Errichtung von Zu- und Umbauten beim beste- henden Wohnhaus. Der gegenständliche Bereich ist im ört- lichen Raumordnungskonzept als weiße Fläche festgelegt. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, wird die Ände- rung des örtlichen Raumordnungskonzeptes durch Erweite- rung des baulichen Entwicklungsbereichs „W 6“ beschlossen. Die Beschreibung des Konzeptplans bleibt unverändert. Der Flächenwidmungsplan wird von derzeit Freiland in künf- tig Wohngebiet geändert. Änderung Flächenwidmungsplan KG Thal Bereich Tur- lerfeld - OSG-Wohnanlage Mit Plandatum vom 12.10.2022 wurde die Änderung des Flä- chenwidmungsplans für die Errichtung einer Wohnanlage bereits beschlossen. Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurde festgestellt, dass die im TROG 2022 vor- gesehenen Grenzwerte für Lärmimmissionen für Wohngebiet laut TIRIS überschritten werden. Folgende Widmungsände- rung wird gemäß geändertem Entwurf beschlossen:  Änderung des Flächenwidmungsplans im Bereich einer Teilfläche des Gst 397 von derzeit Freiland, im Bereich einer Teilfläche des Gst 398 von derzeit Sonder- fläche Grünfläche sowie im Bereich einer Teilfläche des Gst 185 (künftige Gste 400 und 403) von derzeit Freiland in künftig Wohngebiet  im Bereich einer weiteren Teilfläche des Gst 185 (künftige Gste 404 und 405) von derzeit Freiland in künf- tig gemischtes Wohngebiet  im Bereich je einer Teilfläche der Gste 395 und 398 von derzeit Wohngebiet in künftig Sonderfläche Grünflä- che  im Bereich je einer Teilfläche der Gste 178/1, 184 und 185 von derzeit Freiland in künftig allgemeines Mischgebiet mit auf Betreiber- und betriebstechnisch not- wendiger Wohnung eingeschränkter Wohnnutzung Änderung Flächenwidmungsplan Gst 169 KG Thal - WE- Wohnanlage Geplant ist die Errichtung einer Wohnanlage. Dafür wurde mit Plandatum vom 9.11.2022 die Änderung des Flächenwid- mungsplans beschlossen. Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurde festgestellt, dass die im TROG 2022 vor- gesehenen Grenzwerte für Lärmimmissionen für Wohngebiet laut TIRIS überschritten werden. Gemäß geändertem Entwurf wird beschlossen, den Flächen- widmungsplans im Bereich des Gst 169 KG Thal von derzeit teilweise Freiland und teilweise Wohngebiet in künftig allge- meines Mischgebiet nach § 40 Abs. 2 befristet nach § 37a mit Zähler Nr. 2 zu ändern. Änderung Flächenwidmungsplan Gst 621 und 653 KG Bannberg - Helmut Duregger Geplant ist die Errichtung eines neuen Wohnhauses zur Hof- stelle. Zur Schaffung eines Bauplatzes sind mehrere Grundtei- lungen nötig. Beim bestehenden Wohnhaus handelt es sich um ein Haus, das zumindest in Teilen uralt ist und das vom Vater des Eigentümers bewohnt wird. Ein Umbau ist sowohl auf- grund der Substanz als auch aufgrund der Gebäudegestalt kri- tisch. Die Änderung des Flächenwidmungsplans im Bereich einer Teilfläche des Gst 653 sowie im Bereich einer Teilfläche des Gst 621 von derzeit Freiland in künftig Sonderfläche Hofstel- lee, weiters im Bereich zweier Teilflächen des Gst 653 von derzeit Sonderfläche Hofstelle in künftig Freiland wird beschlossen. Ansuch Grundkauf/Grundtausch Helmut Duregger Betreffend Bauvorhaben Duregger fand bereits am 06.04.2022 ein Lokalaugenschein des Gemeindevorstandes statt. Der Gemeinderat beschließt, die benötigte Grundfläche laut Teilungsurkunde DI Neumayr vom 11.04.2022 zu verkaufen bzw. zu tauschen. Der Kaufpreis beträgt € 40,- je m². Ansuchen Sondergebrauch Straßengrund Helmut Duregger Bezüglich der Errichtung einer neuen Zufahrt in die Gemein- destraße wurde von Herrn Duregger unter Vorlage eines ver- kehrstechnisches Konzeptes des DI Bodner ein Antrag nach § 5 Tiroler Straßengesetz gestellt. Diesem Antrag wurde stattge- geben. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Schmutzwasserkanal aufgrund des Bauvorhabens zu verlegen. Die Kosten dieser Verlegung (grob € 50.000) werden von der Gemeinde Assling Seite 4 05/2023 Fortsetzung nächste Seite Aus dem Gemeinderat Beschlüsse der Sitzung vom 22.02.2023 Hinweis: Die Gemeinderatsprotokolle (öffentlicher Teil) fin- den sich in voller Länge auf der Gemeindehomepage www.assling.at unter Politik/Informationen/ Beschlüsse.

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