Virger Zeitung Nr. 92

63 Wirtschaft – Tourismus Virger Zeitung Schenkungen und Übergabe: Mit vertraglichen Regelungen kön- nen Sie die Weitergabe Ihres Ver- mögens zu Lebzeiten bestimmen. Gegebenenfalls können Sie sich Rechte am übertragenen Vermögen zurückbehalten, wie etwa ein Wohnrecht, welches das Weiter- leben im verschenkten Objekt si- chert, oder ein Fruchtgenussrecht beziehungsweise ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Testament Im Rahmen eines unverbindlichen Termins besprechen wir gemein- sam Ihr Anliegen und die erbrecht- lichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ergibt sich dabei, dass es eines Testaments oder einer sonstigen letztwilligen Regelung bedarf, errichten wir die erforderlichen Urkunden für Sie. Mit der Registrierung im Öster- reichischen Zentralen Testaments- register können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille nicht nur formgültig dokumentiert ist, son- dern im Todesfall auch auffindbar ist. Sollten sich die Umstände ändern, können Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Verlassenschafts- verfahren Eine der wesentlichen Aufgaben eines Notars ist die Durchführung von Ver- lassenschaftsverfahren. Vom Gesetz dazu berufen, das Verlassenschaftsver- fahren als „Gerichtskommissär“ durchzuführen, ist es das Ziel, alle ver- mögensrechtlichen Angelegenheiten abzuwickeln und gegebenenfalls das Vermögen an die Erben ordnungsge- mäß zu übertragen. Auch wenn kein oder nur geringes Nachlassvermögen vorhanden ist, ist ein Verlassenschafts- verfahren durchzuführen. Kaufverträge Im Immobilienbereich sind wir Ihr umfassender und kompetenter Ansprechpartner bei der gesamten Kaufabwicklung. Wir übernehmen alle Aufgaben, die im Zusammen- hang mit der Immobilientransak- tion erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Erstellung des für Sie maßgeschneiderten Kaufver- trags, die Durchführung des Steuer- verfahrens, die Vornahme der bei jeder Kaufvertragserrichtung erfor- derlichen Beglaubigungen und sons- tigen Beurkundungen, die Über- nahme der Treuhandschaft für die Geldabwicklung und die Eintragung in das Grundbuch. Darüber hinaus gehören zu unserem Leistungsprofil auch die Auskunft über Grund- erwerbsteuer und Immobilienertrag- steuer sowie Information und Be- ratung bei Finanzierung bzw. Lasten- freistellung des Kaufobjektes, Ein- sicht in das Grundbuch, grundver- kehrsbehördliche Aspekte, Beson- derheiten beim Kauf einer Eigen- tumswohnung, Parifizierungen und Parzellierungen. Ich stehe Ihnen gemeinsam mit mei- nem erfahrenen Team gerne in allen Rechtsfragen zur Verfügung. Bei einem unverbindlichen und kosten- losen Erstgespräch erörtern wir die Situation und suchen rechtlich fun- dierte Lösungen für alle Probleme. Sie erreichen uns während der Öff- nungszeiten von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 04875- 93080 bzw. auch unter office@ notar-steininger.at . Nach Vereinbarung können wir Ter- mine gerne auch außerhalb der Öff- nungszeiten anbieten. Mehr Infor- mation erhalten sie auch auf www.notar-steininger.at In allen Rechtsfragen. Dr. Christian Steininger MBL ('&%$#"! & $ Mag. Peter Urbaner $ " $ % " $ ('&%$#"! & $ $ &" " & "! $ # $ '"!& % $ $&"%"% & $ % $ $&"%"% & $

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