Virger Zeitung Nr. 92

25 Gemeinde Virger Zeitung Heizkosten- und Energie- kostenzuschuss 2022 Die Höhe des Heizkostenzuschus- ses beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abfede- rung der massiven Preissteigerun- gen im Energiekostenbereich auf- grund der Ukraine – Krise wird über den bereits bestehenden Heiz- kostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt gewährt. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind: alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gemäß § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschussbe- rechtigt sind: •Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein laufende Min- destsicherungs/Grundversor- gungsleistung beziehen •BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behindertenein- richtungen, Schüler- und Stu- dentenheimen Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht über- schreiten: •€ 1.000,00 Euro pro Monat für alleinstehende Personen •€ 1.590,00 pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemeinschaften •€ 260,00 pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und € 190,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe •€ 550,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt •€ 380,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzu- schuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Ein- kommen nicht überschreiten: •€ 1.900,00 pro Monat für allein- stehende Personen •€ 2.700,00 pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemeinschaften •€ 450,00 pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und € 330,00 für jedes weitere im ge- meinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe •€ 750,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt •€ 600,00 pro Monat für jede wei- tere erwachsene Person im Haus- halt Antrags- bzw. zuschussberechtigte Personen können die Anträge im Gemeindeamt, unter Mitnahme sämtlicher Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt ge- meldeter Personen, noch bis zum 31. März 2023 ausfüllen. Wichtiges und Wissenswertes SVS gemeinsam gesünder SOZIALVERSICHERUNG der gewerblichen WIRTSCHAFT UND DER BAUERN Termine können nur über die Homepage der Sozialversiche- rung der gewerblichen Wirtschaft gebucht werden: www.svs.at/ter- mine. Nehmen Sie zur Beratung mit: • Ihre e-card •Einen amtlichen Lichtbildaus- weis •Eine aktuelle Vollmacht bei einer Beratung für Dritte •Bestätigung der Terminverein- barung (Smartphone oder Aus- druck) Pensions- versicherungsanstalt für Arbeiter und Angestellte Termine für eine persönliche Be- ratung werden ausschließlich über die Serviceline vergeben, Tel: 050303 38170 Rechtsberatung Dr. Gasser Freitag, 14. April 2023 Freitag, 2. Juni 2023 Freitag, 11. August 2023 Freitag, 6. Oktober 2023 Freitag, 1. Dezember 2023 Ab 14:00 bis 15:30 Uhr im Sit- zungszimmer der Gemeinde Virgen – keine Anmeldung erforderlich! SPRECHTAGE 2023

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