GZ Leisach Nr. 157

AUS DEM GEMEINDERAT 8 gelegt, dass diese Gemeinden einem Verbleib in der bestehenden EDV-Kooperation auf die Dauer von fünf Jahren, das ist vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2023, zustimmen. Für diese Verpflichtungserklärung liegt von allen beteiligten Gemeinden eine unterfertigte rechtsgültige Vereinbarung bzw. ein Gemeinderatsbeschluss vor. Zwischenzeitlich erforderte die Einführung der Voranschlags- und Rechnungsab- schlussverordnung – VRV 2015 eine Anpassung der Software an diese neuen Gegebenheiten. Die Firma Axians-Infoma hat mit Unterstützung der EDV-Abteilung des BKH Lienz diese Umstellungsarbeiten vorgenommen, neue Programme installiert und die Mitarbeiter eingeschult. Die Abrechnung der laufenden EDV-Gebühren erfolgt wie bisher nach der spezifischen Nutzung und dem Verhältnis des Aufwandes für die Gemeinde zu allen teilnehmenden Gemeinden über das Bezirkskrankenhaus Lienz. Nachdem diese Vereinbarung mit 31. Dezember 2023 ausläuft, haben sich alle in der Besprechung vom 3. Oktober 2022 anwesenden Bürgermeister dafür aus- gesprochen, dass diese Kooperation für weitere fünf Jahre fortgesetzt wird. Abschließend teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat noch mit, dass diese Kooperation für die beteiligten Gemeinden eine immense Kostenersparnis gegenüber anderen Mitanbietern darstellt und daher eine Verlängerung der Zusammenarbeit nur wärmstens empfohlen werden kann. Nach einer kurzen Debatte beschließt der Gemeinderat über Antrag des Bürger- meisters einhellig, die Kooperation der Gemeinde Leisach mit der EDV-Abteilung des BKH Lienz um weitere fünf Jahre zu verlängern. + Arrondierung der Grundgrenzen im Bereich der Burgfriedner Gemein- destraße entsprechend den Vermessungsurkunden des DI Lukas Rohracher vom 27. Juli 2022, GZ. 1862/2020(G-B), und vom 14. März 2022, GZ. 1862/2020(G-L) Der Bürgermeister teilt in dieser Angelegenheit dem Gemeinderat mit, dass nach Abschluss der Generalsanierung der Burgfriedner Gemeindestraße nunmehr eine kostengünstige Grundbuchseintragung der vorgenommen Arrondierung der Grund- grenzen entsprechend dem Liegenschaftsteilungsgesetz (Verbücherung von Straßen- anlagen) möglich erscheint. Dazu wird jedoch entsprechend der beiden vorliegenden Vermessungsurkunden des DI Lukas Rohracher ein Gemeinderatsbeschluss für die Übernahme bzw. Abschreibung der arrondierten Grundflächen im Bereich der Burg- friedner Gemeindestraße ins bzw. aus dem Öffentliche/n Gut der Gemeinde Leisach benötigt. Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat über Antrag des Bürger- meisters einhellig, entsprechend der Planurkunde des DI Lukas Rohracher GZ. 1862/2020(G-B) sowie der Planurkunde des DI Lukas Rohracher GZ. 1862/2020(G-L) die Ab- und Zuschreibungen der angeführten Teilflächen ins sowie aus dem Öffentlichen Gut der Gemeinde Leisach entsprechend der dargestellten Straßenanlage. + Unterstützung der Leisacher Schüler/innen bei Teilnahme an Schulveranstaltungen Nachdem der Gemeinderatsbeschluss über die Gewährung einer finanziellen Unter- stützung von Leisacher Schüler/innen bei Teilnahme an Schulveranstaltungen bereits Ende 2017 abgelaufen ist, beschließt der Gemeinderat nach einer kurzen Beratung wie folgt einhellig: Anpassung des Förderbetrages auf 75 €, die Ausgabengrenze der Kosten in der Höhe von mindestens 500 € bleiben gleich. Beschlussgültigkeit bis Ende des Jahres 2023 und Zuweisung zur Beratung, Evaluierung an den zuständigen GR-Ausschuss „Miteinander“.

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