GZ Leisach Nr. 157

7 AUS DEM GEMEINDERAT + Beschlussfassung der Senkung des Dienstgeberbeitrages für alle Bedienstete der Gemeinde Leisach für die Jahre 2023 und 2024 Hierzu teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass mit dem Teuerungs- Entlastungspaket Teil II des Bundes unter anderem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 dahingehend geändert wurde, dass ab dem Kalenderjahr 2025 der Dienstgeberbeitrag lediglich 3,7 v.H. der Beitragsgrundlage beträgt, und zwar wenn – in einer anderen bundesgesetzlichen Vorschrift, – in einer Dienstordnung der Gebietskörperschaften, – in einer aufsichtsbehördlich genehmigten Dienst(Besoldungs-)ordnung der Körper- schaften des öffentlichen Rechts, innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern festgelegt ist. Über Antrag des Bürgermeisters und entsprechend der Empfehlung der Gemeinde- abteilung des Landes Tirol beschließt der Gemeinderat einhellig, in Anwendung des § 41 Abs. 5a Z 7 FLAG den Dienstgeberbeitrag für alle Bedienstete der Gemeinde Leisach für das Jahr 2023 und 2024 auf 3,7 v.H. zu senken. + Verlängerung der Kooperation einiger Osttiroler Gemeinden mit der EDV-Abteilung des BKH Lienz Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass ursprünglich fast alle Osttiroler Gemeinden die Buchhaltungs-, Steuer- und Abgaben- vorschreibungs- und Lohnabrechnungssoftware des BKH Lienz genutzt haben, was aufgrund der Mitbenutzung der EDV-Infrastruktur im BKH eine sehr kostengünstige Betreuung bedeutet hat. Im Februar 2019 wurde nach mehreren gemeinsamen Besprechungen mit den 20 Osttiroler Bürgermeistern der „ÖKOM-Gemeinden“ in einer Vereinbarung fest- mit Ausdruck. Oberdruck GmbH, Mühlenstraße 4, A-9991 Dölsach +43 4852 64052 , office@oberdruck.at, www.oberdruck.at Wie hätte sich Salvador Dali ausgedruckt?

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