GZ Leisach Nr. 157

5 möglichst ohne Unterbrechung und flächen- sparend ist. Unserer Meinung nach eignet sich eine Streckenführung entlang der Bahn- linie dafür am besten. Für mich stellt das ein Projekt dar, das wohl ganz oben auf der Notwendigkeitsskala für das Erreichen der Klimaziele speziell auf unserer Ebene der Volkswirtschaft steht. Ich möchte es nicht verabsäumen, an dieser Stelle unserem Altbürgermeister, Herrn Dietmar Zant, auf das Allerherzlichste zum 80. Geburtstag, den er Anfang Februar feiern konnte, zu gratulieren. Lieber Dieter, mögen noch viele Sonnenstrahlen deine Zeit und Gedanken begleiten. Alles Gute und vielen Dank für dein Tun in und für die Gemeinde Leisach. Das Frühjahr kann kommen, Ärmel aufkrempeln und durch. Möglichst wenig Arbeit soll liegen bleiben und vieles, was unserer Gemeinschaft dient, soll erledigt werden. Eine gute Zeit wünscht euer Bürgermeister Ing. Bernhard Maria Zanon Alberta und Dieter Zant, 2017. Foto Gemeinde Leisach Aus aktuellem Anlass und aufgrund einiger Anfragen informieren wir hiermit neuerlich über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes (TFLAG) , LGBl. Nr. 86/2022. Die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe wurde mit Wirksam- keit vom 1. Jänner 2023 geschaffen und betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnun- gen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden. Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr – erstmalig bis zum 30. April 2024 – zu entrichten. Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat der Gemeinde Leisach am 17. November 2022 mittels Verordnung festgesetzt und ist abhängig von der Nutzfläche. Diese monatliche Leerstandsabgabe beträgt für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich bis 30 m 2 Nutzfläche mit 17,50 €, von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit 35 €, von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit 50 €, von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit 72,50 €, von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit 97,50 €, von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit 125 €, von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit 152,50 € Für weitere Informationen (z. B. Ausnahmen von der Abgabenpflicht) steht auch der in die- sem Zusammenhang von der Abteilung Gemeinden beim Amt der Tiroler Landesregierung erstellte Leitfaden, abrufbar auf der Gemeindehomepage oder in Papierform im Gemeinde- amt erhältlich, zur Verfügung. Der Bürgermeister: Ing. Bernhard Zanon INFORMATION ZUR LEERSTANDSABGABE – GÜLTIG SEIT 1. JAN. 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3