GZ Kartitsch Nr. 94

Seite 5 Ausgabe 94 Aus der Ratsstube Personalangelegenheiten Der Gemeinderat beschließt, die Beschlüsse unter Top 9 „ Personalangelegenheiten “ a und b der Gemeinderatssitzung vom 17.05.2022 aufzuheben. Abstimmung: 10/0/0 —————————————– Neuer Beschluss : Anstellung Renate Oberguggenberger Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, Frau Oberguggenberger Renate als Kindergartenas- sistentin mit 01.09.2022 anzustellen. Die Anstellung erfolgt nach dem Gemeinde - Vertragsbedienstetengesetz 2012 (G - VBG) in der im Entlohnungsschema AK, Entlohnungsstufe 10. Die Wochendienstzeit setzt sich nach § 21 G - VBG aus der Gruppenarbeit und der zusätzlichen Anwesenheit im Kindergarten zusammen. Die Gruppenarbeitszeit beträgt 67,5 v.H., das sind 27 Wochenstunden. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, den Dienstvertrag zu unterzeichnen. Abstimmung: 10/0/0 —————————————– Anstellung Johanna Klammer Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, Frau Johanna Klammer als Kindergartenassistentin - Stützkraft mit 01.09.2022 anzustellen. Die Anstellung erfolgt nach dem Gemeinde - Vertragsbedienstetengesetz 2012 (G - VBG) im Entlohnungsschema AK, Entlohnungsstufe 5. Die Wochendienstzeit setzt sich nach § 21 G - VBG aus der Gruppenarbeit und der zusätzlichen Anwesenheit im Kindergarten zusammen. Die Gruppenarbeitszeit beträgt 58,10 v.H., das sind 23,5 Wochenstunden. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, den Dienstvertrag zu unterzeichnen. Abstimmung: 10/0/0 Darlehensaufnahme Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 22.11.2022, Top 9 – Zwischenfinanzierungsdarle- hen für die zugesagten GAF - Mittel 2022 aufzuheben. Abstimmung: 10/0/0 —————————————– Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, das Angebot vom 17.11.2022 der Raiffeisenbank Sillian in Sachen Zwischenfinanzie- rung unter folgenden Konditionen anzunehmen: Darlehensbetrag EUR 194.700,00 für Zwischenfi- nanzierung der im Jahre 2022 zugesagten GAF – Mittel des Landes Tirol für 2023. Sollzinssatz 2,453 % p.a., Verrechnung im nachhinein halbjährlich; vierteljährliche Anpassung entsprechend der Entwicklung 3 Monats - EURIBOR + 0,65% - Punkte, Berechnungsbasis vorletzter Tagessatz vor Beginn einer Zinsperiode – Mindestsatz 0,65 % p.a. Verzugszinssatz 4,8% p.a. Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2023 Abstimmung: 10/0/0

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