GZ Kartitsch Nr. 94

Seite 23 Ausgabe 94 Zur gleichen Zeit und am selben Tag war am Südwesthang des Helms ebenfalls ein Lawinenein- satz der Sextner Bergrettungskollegen im Gange. Der verschüttete Tourengeher konnte nur mehr tot geborgen werden. Und auch das kann passieren: Am 05.02.2023 um 09:00 Uhr wurden wir von der Leitstelle über einen Lawinenabgang von der Öfenspitze Richtung Schöntal informiert. Die Lawine ist direkt unterhalb der Öfenspitze abgebrochen und hat den Forstweg - im Winter eine stark frequentierte Aufstiegsspur - im Schöntal überschüttet. Die Abklärung über mögliche Verschüttete wurde von der Alpinpolizei und Crew des Polizeihubschraubers durchgeführt. Gott sei Dank konnte nach Befragungen und Piepssuche davon ausgegangen werden, dass niemand zum Zeitpunkt des Lawinenabganges im Bereich der verschütteten Aufstiegsspur unterwegs war. Bergrettung Obertilliach Bergrettung Der gemeinsame Lawinenreport des Landes Tirol und der Autonomen Provinzen Südtirol und Trentino bietet auf der Website www.lawinen.report umfassende Wissensinhalte zum Thema Lawinen und Sicherheit beim Wintersport. Seit 1993 ist die Lawinenwarnstufenskala innerhalb der EU vereinheitlicht. Es handelt sich um eine fünfstufige Skala, bei deren Einstufung folgende Parameter berücksichtigt werden: • Die Auslösewahrscheinlichkeit von Lawinen, • der Umfang der Gefahrenstellen bzw. • die Größe und Häufigkeit der zu erwartenden Lawinen. Wichtiger Hinweis der Bergrettung: Unfälle, wie der eben geschilderte, erinnern daran, wie wichtig der Abschluss einer Bergekostenversi- cherung ist, um die teils erheblichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Die Bergrettung Tirol bietet ab November 2022 eine günstige Bergeversicherung für die ganze Familie um € 32,00 an. Mitversichert sind im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner/Lebensgefährten und im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder bis zum vollendenten 18. Lebensjahr. Der Versicherungs- schutz beginnt mit dem Folgetag der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages um 00:00 Uhr und endet am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres um 24:00 Uhr. Bei Einzahlungen in den Monaten November und Dezember gilt der Versicherungsschutz bis zum 31.12. des Folgejahres. Nähere Informationen und Möglichkeit zum Online - Abschluss der Bergeversicherung unter: https://bergrettung.tirol/foerderer/ Es können auch spezielle Fördererpakete mit Inkludierung der Bergeversicherung erworben werden.

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