Gemeindekurier Nr. 105

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger! Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer! Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeit- wohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen, welche al- lerdings noch nicht in diesem Jahr, sondern erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist. Diese Abgabe betrifft grundsätzlich Gebäude oder Woh- nungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hin- durch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Verwendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohn- sitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) bestehenden Mel- dung nach dem Meldegesetz. Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemes- sen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erstmalig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten. Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat für Nußdorf-Debant in seiner Sitzung am 15.11.2022 festge- setzt. Die entsprechende Verordnung kann auf der Home- page unserer Marktgemeinde www.nussdorf-debant.at (BÜRGER → SERVICE → Gebühren/Steuern, Menü- punkt Freizeitwohnsitz-/Leerstandsabgabe) nachgelesen werden. Das gesamte Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsab- gabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abgabepflicht ) kann unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA _TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html nachgesehen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem The- ma erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.ti- rol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/ → Ti- roler Freizeitwohnsitzabgabegesetz. Mai 2023 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 105. Ausgabe Leerstandsabgabe Erstmalig fällig bis zum 30. April 2024 7 Öffentliche Gemeinderatssitzung am 30. März 2023 a Um dem landwirtschaftlichen Betrieb vlg. Luner am Hochberg den Bau einer landwirtschaftlichen Hofsäge samt Lagerräumlichkeiten zu ermöglichen, wird im Bereich taleinwärts der Hofstelle eine Teilfläche des Grundstückes 542 KG Obernußdorf von vormals Frei- land in Sonderfläche für sonstige land- und forst- wirtschaftliche Gebäude (§ 41 TROG 2022) umge- widmet. a Der Gemeinderat erteilt dem vorliegenden Pachtver- trag für die Kindergartenräumlichkeiten im neuen Bildungszentrum Debant, abgeschlossen zwischen dem Verband Mittelschule Nußdorf-Debant und der Marktgemeinde Nußdorf-Debant, die Zustimmung. a Der vom Bürgermeister vorgelegte Rechnungsab- schluss der Marktgemeinde Nußdorf-Debant für das Haushaltsjahr 2022 wird einstimmig genehmigt. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. a Nachdem die Sommertarife für die Nutzung der Hallen-Tennis- und Badmintonplätze seit 2018 un- verändert geblieben sind, werden diese Tarife ab der Sommersaison 2023 mit einem geringfügigen Auf- schlag von 5 % bzw. 6 % neu festgesetzt. Seit 1. März 2023 verstärkt Tobias Graf aus Debant den forstlichen Dienst unserer Marktgemeinde. Sein Arbeitsbereich umfasst dabei die Waldaufsichtsgebiete Nußdorf-De- bant und Gaimberg, die er gemeinsam mit unserem Waldaufseher Andreas Tscharnidling betreut. Wir wünschen Herrn Graf alles Gute für seine neuen Aufgaben! Neuer Gemeindemitarbeiter Tobias Graf

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3