Gemeindekurier Nr. 105

Mai 2023 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 105. Ausgabe 59 Serviceleistungen und Informationen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant LÄRMVERORDNUNG Für die Marktgemeinde Nußdorf-Debant gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine LÄRMVERORDNUNG, die wir in Erinnerung rufen dürfen: Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbeläs- tigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. Septem- ber nur in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des gan- zen Jahres untersagt. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirt- schaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen. TIROL-ZUSCHUSS Der Tirol-Zuschuss, der von 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023 zusammen. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt. Wichtiger Hinweis: Wenn Ihnen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausgezahlt wurde, bekom- men Sie ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden. Auch PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage , welche im Vorjahr den Heiz- und Energiekostenzuschuss automatisch erhalten haben, müssen heuer den zugesandten Folgeantrag ausfüllen und retournieren . Es besteht außerdem die Möglichkeit, die ausgefüllten Anträge am Marktgemeindeamt Bürgerservice/Soziales ab- zugeben. Genaue Informationen bzw. Richtlinien finden Sie im Internet unter www.tirol.gv.at/gesellschaft- soziales/soziales/tirol-zuschuss/. ENTLASTUNGEN Die derzeitige Teuerungswelle ist auch in Tirol zu spüren. Vonseiten des Bundes und des Landes gab und gibt es ver- schiedene Förderungen für unterschiedliche Zielgruppen, sodass finanzielle Belastungen bestmöglich abgefedert und Sorgen aufgefangen werden sollen. Eine genaue Übersicht aller Möglichkeiten findet sich auf www.tirol.gv.at/entlastungen. Bürgerservice-Sozialreferat Angelika Inmann, Sprechstunden: Mo-Do 08.00-11.00 Uhr Tel.: 62222-80 , mail: a.inmann@nussdorf-debant.at REISEPASS UND PERSONALAUSWEIS g Erledigung Ihres Reisepass- oder Personalausweis-Antrages direkt am Gemeindeamt g Abwicklung des Antragsverfahrens über das Gemeindeamt g Das Reisedokument wird Ihnen per Post binnen 5 bis 7 Werktagen übermittelt. Parteienverkehr: Marktgemeindeamt - Zimmer 2 - Manfred Stotter MO-FR 08.00 - 12.30 Uhr DI 15.00 - 17.00 Uhr DO 16.00 - 18.00 Uhr Telefon: 04852/62222-77 e-mail: m.stotter@nussdorf-debant.at

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