Koflkurier Nr. 53

4 GR-Beschlüsse März 2023 ningsplatz € 5.000,--). Nach Vorlage detaillierter Kosten- und Finanzierungs- pläne (unter Berücksichtigung und Be- wertung von Eigenleistungen) bzw. nach Vorliegen der Endabrechnungen wurden weitere Finanzzuschüsse in Aussicht gestellt. Einvernehmen herrschte im Ge- meinderat Tristach dahingehend, als die Gemeinde Tristach das in Rede stehende Sanierungsprojekt großzügig finanziell unterstützen wird. Der Gemeinderat hat folgende fi- nanzielle Subventionen je einstimmig beschlossen: Katholische Jungschar Tristach: € 800,-- anlässlich 40-Jahr- Jubiläum 2023; Sportverein Dober- nik Tristach: Erhöhte Jahressubvention 2022 € 7.000,-- plus € 500,-- für die Betreuung des Eislaufplatzes Sportplatz Tristach 2022/23; Jugendchor Tristach: € 150,-- für 2022; Kirchenchor Tristach: € 900,-- für 2023. Der Gemeinderat hat die Ausschüt- tung der im Haushaltsplan 2022 veran- schlagten Landwirtschaftsförderungsmit- tel in Höhe von € 3.000,-- einstimmig beschlossen (Aufteilungsschlüssel: 50 % nach Fläche und 50 % nach Tierhaltung). Der Gemeinderat hat die Gewäh- rung von Förderungen für die Anschaf- fung von Elektro-Fahrrädern (Pedelecs) an 3 Antragsteller/-innen in Höhe von je € 75,-- (gesamt: € 225,--) einstimmig beschlossen. Die Gewährung eines Baukostenzu- schusses in Höhe von € 77,12 bzw. im Ausmaß von 30 % des im Zusammen- hang mit dem diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeitra- ges ( € 257,05) wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Anti-Teuerungspaket des Landes nur hinsichtlich Aussetzung der Erhöhung der Elternbeiträge Kinder- garten im Jahr 2023 umzusetzen, nicht jedoch bezüglich der Müllgebühren, da hier bereits jetzt ein jährlicher Abgang zu verzeichnen ist. Der Gemeinderat hat die Gebüh- ren, Steuern und Abgaben mit Wirk- samkeit ab 01.01.2023 mit einstim- migem Beschluss neu festgesetzt bzw. eine Verordnung über Gebühren- und Indexanpassungen erlassen (Siehe Ge- meindehomepage www.tristach.gv.at → Menü „Bürgerservice“ → „Gebühren, Steuern & Abgaben“). Der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträ- ge (Soll) und der veranschlagten Beträge im Rechnungsjahr 2023 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und Rech- nungsabschlussverordnung) wurde mit einstimmigemBeschluss mit € 10.000,-- festgesetzt. Der Gemeinderat Tristach hat den Voranschlag 2023 mehrheitlich be- schlossen. Dieser umfasst alle im § 5 der VRV 2015 sowie die in der Tiroler Ge- meindeordnung (§§ 82, 88 u. 91) vorge- sehenen Bestandteile und Anlagen. Der Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag stellen sich wie folgt dar: Su. Erträge € 3.461.000,--; Su. Aufwendungen € -3.502.500,--; Su. Haushaltsrückla- gen € 0,--; Nettoergebnis € -41.500,-- . Fi- nanzierungsvoranschlag: Su. Einzahlun- gen operative Gebarung € 3.444.900,--; Su. Auszahlungen operative Gebarung

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