Dorfzeitung Nr. 115

26 Dölsacher Dorfzeitung die Erlassung eines Bebauungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Be- schlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumord- nungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgearbeite- ten Entwurf vom 8.11.2022, mit der Planungsnummer 707- 2022-00012, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 889, 890/4 KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: UMWIDMUNG Grundstück 889 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 114 m², von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) weiters Grundstück 890/4 KG 85013 Görtschach- Gödnach rund 75 m², von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grund- stücke Nr. 889, 890/4 und 1634, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 09.11.2022, Zahl 707z889BBP.mxd, sowie schriftlicher Dar- stellung des Architekten DI Mayr vom 18.11.2022 durch vier Wochen hindurch und zwar vom 22. Dezember 2022 bis einschließlich 19. Jänner 2023 zur öffentlichen Einsicht- nahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Be- schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau- ungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzen- den Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 240/1 und 751, KG Göriach (Gruber und Broere); Frau Broere plant auf ihrem Grundstück Gp. 751, KG Gö- riach, die Errichtung von Stellplätzen. Da das Grundstück eine geringe Größe aufweist und zudem eine starke Hang- lage aufweist, ist die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Be- bauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 240/1 und 751, KG Göriach, laut planlicher Darstellung des Architek- ten DI Mayr vom 08.11.2022, Zahl 707z240-1EBP.mxd, so- wie schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 07.11.2022 durch vier Wochen hindurch und zwar vom 22. Dezember 2022 bis einschließlich 19. Jänner 2023 zur öf- fentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Be- schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau- ungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Erlassung bzw. Änderung eines ergänzenden Be- bauungsplanes im Bereich der Gp. 968, KG Dölsach (Mair); Für den Bereich der Gp. 968, KG Dölsach, besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan mit festgelegten Maximalbaukörpern. Im Zuge der Bauführung wurden diese maximalen Baukörper mit der Stellplatzüber- dachung bzw. Terrasse überbaut. Nachstehende Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes ist erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher bei einer Stimmenthaltung (GV Possenig) folgenden mehrheitlichen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Be-

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