Dorfzeitung Nr. 115

23 Dölsacher Dorfzeitung GESTATTUNG / Herr Buchacher Peter beabsichtigt, sein Erdbeerfeld am Draudamm mit einer Wasserleitung zu ver- sehen. Dazu wird es erforderlich, den Gemeindeweg auf der Gp. 851, KGDölsach, zweimal zu queren. Diesbezüglich hat nun Herr Buchacher Peter ein Ansuchen um Gestattung gestellt. Der Gemeinderat genehmigt die zweimalige Que- rung des Gemeindeweges auf der Gp. 851, KG Dölsach, mit einer Wasserleitung entsprechend dem angefügten Lage- plan. Einstimmiger Beschluss! FERNHEIZWERKES / Der Bürgermeister berichtet über Anfragen hinsichtlich der Errichtung eines Fernheizwer- kes in Dölsach. Als idealer Standort stellt sich der sogen. „Rog“ westlich des Dölsacher Sportplatzes dar. Betreiber einer solchen Anlage könnte die Regionalenergie Osttirol sein. Als Investitionssumme wird ein Betrag von rd. EUR 2.500.000,00 genannt. Der Bürgermeister gibt weitere In- formationen und berichtet auch über eine Zusammenkunft mit dem Obmann der Agrargemeinschaft Dölsach und dem Geschäftsführer der Regionalenergie Osttirol. Eine Um- setzung des Projektes kann erst 2025/2026 erfolgen. Im Ge- meinderat entwickelte sich eine rege Diskussion mit meh- reren Anfragen. Der Gemeinderat steht der Projektidee grundsätzlich positiv gegenüber. Als erste Maßnahme soll im betreffenden Gebiet (nördlich der B100 und östlich der Tiroler Straße) mittels Fragebogen eine Bedarfserhebung erfolgen. Einstimmiger Beschluss! PARTNERSCHAFT / Der Bürgermeister berichtet, dass es seit 1982 eine Partnerschaft zwischen den Osttiroler Ge- meinden und dem Jägerbataillon 24 gibt. Anlässlich der 40-jährigen Partnerschaft haben alle anwesenden Bürger- meister bei der Bürgermeisterkonferenz am 10.08.2022 eine Willenserklärung abgegeben, wonach alle Gemeinden Ost- tirols eine unbefristete Partnerschaft mit dem Jägerbatail- lon 24 eingehen wollen. JÄGERBATAILLON 24 / Der Gemeinderat der Gemein- de Dölsach fasst den Grundsatzbeschluss, mit dem Jäger- bataillon 24 eine unbefristete Partnerschaft zur Schaffung eines sichtbaren, konkreten und anerkannten Mehrwertes für die Gemeinde und die Bevölkerung im Bezirk durch Fokussierung der gemeinsamen Bemühungen im Bereich eines modernen, relevanten und integrierten Ernstfallma- nagements zur Stärkung der Resilienz im jeweiligen Ver- antwortungsbereiches einzugehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig KINDERSCHISAISONKARTEN / Der Bürgermeister schlägt vor, wie in den Vorjahren, Kinderschisaisonkarten finanziell zu unterstützen. Diese Aktion wurde im vergan- genen Jahr gut angenommen. Insgesamt wurden knapp 70 Unterstützungen gewährt. Der Gemeindebeitrag für schul- pflichtige Kinder wird für die Saison 2022/2023 gegenüber dem Vorjahr erhöht und mit EUR 80,00 festgesetzt. Ein- stimmiger Beschluss! HAUSHALTSÜBERSCHREITUNGEN / Den Gemeinderä- ten wurde eine Aufstellung der bisherigen Haushaltsüber- schreitungen 2022 in der Höhe von EUR 397.728,44 über- mittelt. Der Bürgermeister erläutert einige Positionen der Überschreitungen. Dies wird vom Gemeinderat zur Kennt- nis genommen. Die Bedeckung wird durch Mehreinnah- men (derzeit EUR 475.639,22) erreicht. Der Gemeinderat genehmigt nachträglich diese Haushaltsüberschreitungen. Einstimmiger Beschluss! Die Waldumlage wird ab 01.01.2023 wie folgt neu festge- setzt: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Döl- sach vom 31.10.2022 über die Festsetzung einer Waldumlage Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 80/2020, wird zur teilweisen Deckung des jährlichen Perso- nal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet: § 1 Waldumlage, Umlagesatz Die Gemeinde Dölsach erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirt- schaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 100 v.H. der von der Tiroler Landesregierung mit Ver- ordnung vom 6. September 2022, VBl. Tirol Nr. 59/2022, festgelegten Hektarsätze fest. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig GEBÜHREN UND HEBESÄTZE mit Gültigkeit ab 01.01.2023 werden wie folgt unverändert festgesetzt: a) Grundsteuer A 500 v.H.d. Messbetrages Land- und Forstwirtschaft b) Grundsteuer B 500 v.H.d. Messbetrages Hausbesitz u. unbebaute Grst. c) Kommunalsteuer 3 v.H. der Lohnsumme d) Vergnügungs- steuer nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz 2017, LGBl. Nr. 87/2017 i.d.g.F. iVm der Vergnügungssteuerordnung der Gemeinde Dölsach vom 29.01.2018

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