Dorfzeitung Nr. 115

22 Dölsacher Dorfzeitung vier Wochen hindurch und zwar vom 3. November bis ein- schließlich 1. Dezember 2022 zur öffentlichen Einsichtnah- me aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Be- schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau- ungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Pfurner Daniela, Probst-Weingartner-Weg 10 Winkler Elisabeth, Angerweg 5 Winkler Vanessa, Laserzweg 1 Schneider Irene, Gödnacher Straße 45 Schneider Stephanie, Gödnacher Straße 45 Pirkebner Hansjörg, St.-Oswald-Weg 5 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswerbern eine Förderung zu gewähren. ZU- BZW. ABSCHREIBUNG ÖFFENTLICHES-GUT Zu- und Abschreibung von Teilflächen zum Öffent- lichen-Gut im Bereich der Gp. 846, u. a., KG Döl- sach (Hofzufahrt Strasser); Die Straßensanierung der „Hofzufahrt Strasser“ ist baulich fertig gestellt. Um die Straßenvermessung abschließen und grundbücherlich durchführen zu können, sind die Zu- und Abschreibungen der Trennflächen zum Öffentlichen-Gut einem GR-Beschluss zuzuführen. Der GR fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Vermessungsurkunde der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 29.08.2022, GZ. 1487/2021B wird das Trennstück “2“ im Ausmaß von 4 m² dem Öffentlichen-Gut Gp. 846, KG Dölsach, zugeschrie- ben. In weiterer Folge wird das neugebildete Grundstück Nr. 471/9, KG Dölsach (Weganlage), im Ausmaß von insge- samt 1.335 m² in das Öffentliche-Gut übernommen. Ein- stimmiger Beschluss! Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen: Genehmigung Dienstbarkeitsvertrag mit Frau Zol- gar Christiane; In diesemZusammenhang berichtet der Bürgermeister, dass hinsichtlich der neuerrichteten Hofzufahrt vlg. Strasser auf Grundstück Nr. 476, KG Dölsach, zu Gunsten der Gemein- de Dölsach ein unentgeltliches, immerwährendes und un- eingeschränktes Wenderecht einzuräumen ist. Der Bürger- meister bringt den Gemeinderäten den vom Notariat Mag. Roland Hausberger erstellten Dienstbarkeitsvertrag im Wesentlichen zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag (AZ: 10832/Mag.F/T) ausdrücklich zu. Einstimmiger Beschluss! Mit GR-Beschluss vom 18.07.2022 wurden Verträge hin- sichtlich der Neuverlegung eines 30-KV-KABELS UND NEUERRICHTUNG EINER TRAFOSTATION für Döl- sach/Aguntum genehmigt. Bei der GGAG Stribach handel- te es sich um einen Dienstbarkeitsbestellungsvertrag und nicht, wie irrtümlich protokolliert, um einen Dienstbar- keitszusicherungsvertrag. Nun hat die TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG – ersucht, hinsichtlich des Dienstbarkeits- bestellungsvertrages mit der GGAG Stribach eine neuer- liche Beschlussfassung vorzunehmen. Gegenständlicher Vertrag wurde den Gemeinderäten mit der Einladung zu dieser Sitzung übermittelt. Mit gegenständlichem Vertrag wird der TIWAG das Recht der unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstromkabeln sowie die Errichtung einer Trafosta- tion eingeräumt auf Grundstück Nr. 40/1, KG Stribach (EZ 5 im GB 85034) eingeräumt. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Dienstbarkeitsbestellungsvertrag zwischen der GGAG Stribach und der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG einstimmig zu. BILDUNGSHAUS OSTTIROL beabsichtigt, dass Pfarr- haus St. Andrä um insgesamt 5,2 Millionen Euro zu reno- vieren, um dort das Bildungshaus Osttirol (BHO) zu über- siedeln. Bereits im Jänner 2022 wurde bei einer Sitzung des Planungsverbandes 36 eine einmalige Unterstützung von EUR 3,00 je Einwohner je Gemeinde in Aussicht ge- stellt. Der Bürgermeister berichtet diesbezüglich und stellt die Gemeindeunterstützung zur Diskussion. Nach einigen Wortmeldungen stimmt der Gemeinderat der einmaligen Subvention in der Höhe von EUR 3,00 je Einwohner, also rd. EUR 7.000,00 zu. Die Ausgaben werden im Budget 2023 vorgesehen. Einstimmiger Beschluss! ALLTAGSRADWEGE / Wie bereits bei der Sitzung am 18.07.2022 abgekündigt, verfolgt der Planungsverband 36 das Projekt „Alltagsradwege“. Der Bürgermeister sieht in diesem Projekt mit geschätzten Gesamtkosten in der Höhe von rd. EUR 3.361.500,00 und einer Förderquote von bis zu 75 % großes Potential. Er schlägt vor, seitens der Gemeinde Dölsach einen diesbezüglichen Grundsatzbeschluss zu fas- sen. Der Gemeinderat befürwortet das Förderprojekt „All- tagsradwege“ des Planungsverbandes 36 grundsätzlich und unterstützt eine diesbezügliche Umsetzung. Details in der Radwegführung auf Dölsacher Gemeindegebiet sind noch zu optimieren. Einstimmiger Beschluss!

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