Dorfzeitung Nr. 115

21 Dölsacher Dorfzeitung DÖLSACHER DORFZEITUNG wird das nächstes Mal im neuen Layout erscheinen. WHATSAPP-INFOSERVICE der Gemeinde (0664 88155301) wurde neu gestartet, bisher gibt es 135 Anmel- dungen. GEMEINDEVERSAMMLUNG ist am 25.11.2022 mit Be- ginn um 19.30 Uhr im Tirolerhof fixiert. RAUMORDNUNG DÖLSACH Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 909, KG Dölsach (Steidl); Herr Steidl Daniel plant auf seiner Grundparzelle die Er- richtung einer Photovoltaikanlage. Derzeit verfügt das Grundstück 909, KG Dölsach, über keine einheitliche Bau- platzwidmung. Deshalb ist nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raum- ordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgear- beiteten Entwurf vom 30.9.2022, mit der Planungsnummer 707-2022-00011, über die Änderung des Flächenwidmungs- planes der Gemeinde Dölsach im Bereich 909 KG 85009 Dölsach (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentli- chen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: UMWIDMUNG Grundstück 909 KG 85009 Dölsach rund 43 m², von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 924, 927/1 und 927/2, KG Görtschach-Göd- nach (Reiter, Gemeinde); Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan, bei welchem die zulässigen oberirdischen Geschoße mit 3 fest- gelegt wurden. Das Bestandsgebäude Gödnacher Straße 48 weist aber bereits 4 oberirdische Geschoße auf, ebenso muss der höchste Gebäudepunkt angepasst werden. Nachstehen- de Änderung des Bebauungsplanes wird erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grund- stücke Nr. 924, 927/1 und 927/2, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 19.10.2022, Zahl 707z924BBP2.mxd, sowie schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 19.10.2022 durch vier Wochen hindurch und zwar vom 3. November bis ein- schließlich 1. Dezember 2022 zur öffentlichen Einsichtnah- me aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Be- schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau- ungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung eines Bebauungsplanes und ergänzen- den Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 640/1, KG Dölsach (Fina); Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan. Bei der Liegenschaftsüberga- be wurde festgestellt, dass einige baurechtliche Angelegen- heiten zu sanieren sind, die die Änderung des Bebauungs- planes und ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich machen. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlas- sung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungs- planes im Bereich des Grundstückes Nr. 640/1, KG Dölsach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 20.10.2022, Zahl 707z640-1EBP.mxd, sowie schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 19.10.2022 durch

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