Achse Nr. 266

Seite 5 03/2023  Kosten- u. Finanzierungsplan Projekt „Erschließung Siedlungsgebiet Turler Feld“ Folgender Kosten- und Finanzierungsplan wird beschlossen: Gesamtkostenplan: Baukosten inkl. Nebenkosten € 2.000.000,00 (Gemeindestraßen, Niederschlagswasserkanal, Wasser- versorgungsanlagen, Straßenbeleuchtung, Glasfasernetz) Gesamtfinanzierungsplan: Bedarfszuweisungen € 650.000,00 Grundverkäufe € 890.000,00 Erschließungsbeiträge € 460.000,00 Gesamtsumme € 2.000.000,00  Vergabe Vorfinanzierungsdarlehen Projekt „Erschlie- ßung Siedlungsgebiet Turler Feld“ Für die Finanzierung der Baukosten des neuen Siedlungsge- bietes in Höhe von € 700.000,00 wurde von fünf Banken ein Darlehensangebot angefordert. Die Vergabe geht an die Raika Sillian.  Erlassung Bebauungsplan, ergänzender Bebauungs- plan - Walter Renner Am 13.09.2022 wurde die Auflage eines Entwurfes über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gste .17, .20, 127/1, 127/2 KG Burg-Vergein beschlossen. Da in diesem Entwurf die  Jahresvoranschlag der Gemeinde Assling für das Rechnungsjahr 2023 Der Haushaltsplan 2023 wird wie folgt festgesetzt: Nettoergebnis Ergebnishaushalt: € .-. 68.000,00 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung: € - 84.100,00  Festsetzung Unterschiedsbetrag nach § 106 Abs 1 der Tiroler Gemeindeordnung Das Ausmaß der Abweichung bzw. des Unterschiedes zwi- schen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Haushalts- plan) und der in der Jahresrechnung ausgewiesenen Beträge wird mit € 25.000,00 festgesetzt.  Festsetzung Waldumlage ab 01.01.2023 Der Umlagesatz wird einheitlich für die Waldkategorien Wirt- schaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 100% v.H. der von der Tiroler Landesregierung mit Verord- nung vom 6. September 2022 festgelegten Hektarsätze festge- legt.  Änderung Niederschlagswasserkanalordnung Für Niederschlagswasserkanäle der Gemeinde Assling im Bereich zwischen Turler Feld und Scheiblinger Feld wird ein zwingender Anschlussbereich festgelegt.  Verordnung Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe Gemäß Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz werden die Höhe der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe in einer neuen Verordnung festgelegt.  Abschluss unbefristete Nutzungsvereinbarung Lour- desgrotte Assling Es wird eine unbefristete Nutzungsvereinbarung mit der Kir- che abgeschlossen, wobei der Entwurf noch hinsichtlich Kün- digungsgründe, Tragung Sanierungskosten, Wegerhaltung ergänzt bzw. geändert werden muss.  Ausschreibung Finanzierung Projekt „Erschließung Siedlungsgebiet Turler Feld“ Der Gemeinderat genehmigt die abgeänderten Kosten für das Projekt in Höhe von € 2,0 Mio und beschließt eine Neuaus- schreibung des Vorfinanzierungsdarlehens in Höhe von € 700.000,00. Fortsetzung: Gemeinderat Fortsetzung nächste Seite Beschlüsse der GR-Sitzung vom 10.01.2023

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