Gemeindekurier Nr. 104

Dezember 2022 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 104. Ausgabe 11 Untersuchungsergebnis der Beprobung vom 17.08.2022 Probeentnahmestelle: Volksschule Nußdorf Äußerliche Beschaffenheit: Bakteriologische Untersuchung: Aussehen (Farbe/Trübung) farblos/klar KBE 22°C/37°C 18 KBE/ml/negativ Bodensatz ohne coliforme Keime in 100 ml negativ Geruch/Geschmack ohne/neutral E.coli in 100 ml negativ Enterokokken in 100 ml negativ Physikalisch-chemische Untersuchung: elektrische Leitfähigkeit bei 20 °C 287 qS/cm Eisen gesamt gelöst < 0,05 mg/l pH-Wert 7,66 Mangan gesamt gelöst < 0,05 mg/l Permangat-Index < 0,5 mg/l Ammonium < 0,02 mg/l Gesamthärte/Carbonathärte 8,46/7,06 °dH Nitrit < 0,003 mg/l Säurekapazität 2,52 mmol/l Nitrat 5,1 mg/l Calcium 43 mg/l Chlorid 3,7 mg/l Magnesium 10,7 mg/l Sulfat 33 mg/l Natrium 4,8 mg/l Hydrogencarbonat 154 mg/l Kalium 3,9 mg/l Unser Trink- und Nutzwasser Eine Kernaufgabe im kommunalen Bereich ist die Bereitstellung des Lebensmittels Wasser für die Bevölkerung und das in einem einwandfreien Zustand. Unsere Wasserversorgungsanlage (WVA) wird in diesem Sinne stets „gut betreut“. Dies hinsicht- lich der „Hardware“, sprich den Baulichkeiten wie Quellstuben, Tiefbrunnen, Hochbehälter, Druck- reduzierstation, etc. und auch bezüglich der „Software“, welche eine digitale Rundumüberwachung der WVA ermöglicht und ständig aktuelle Daten (z.B. Menge des Wasserangebotes bzw. -ver- brauchs, Wasserdruck, Pegelstände der Hochbehälter, Grundwasserspiegel im Tiefbrunnen, Werte der UV-Anlage usw.) liefert. Demnächst wird die WVAmit einer Notstromversorgung ausgestattet, welche dann auch bei Strom- ausfall eine Wasserversorgung in unserer Gemeinde über einen gewissen Zeitraum garantiert. Die Qualität des Trink- und Nutzwassers steht ebenfalls jährlich sprichwörtlich unter Begutach- tung und es werden regelmäßig entsprechend einem Beprobungsplan Trinkwasseranalysen durch- geführt. Unser zuverlässiger Partner ist dabei seit vielen Jahren die „Hydrologische Untersuchungs- stelle Salzburg“, welche diese Analysen vornimmt und unserer Gemeinde auch in Zukunft hoffent- lich weiterhin – so wie in diesem Jahr – bei den entnommenen Trinkwasserproben durchwegs ein- wandfreie Trinkwasserqualität bestätigen kann. Die nachfolgende Trinkwasseranalyse stammt vom 17.08.2022: Einteilung der Wässer nach ihrer Härte: Gesamthärte 0-4 sehr weich 4-8 weich 8-12 mittelhart 12-18 hart 18-30 ziemlich hart über 30 sehr hart Härtegrad des Wassers in Nußdorf-Debant (Mischwasser aus Quel- len und Tiefbrunnen): durchschnittlich:  5-8°dH (weich) Aus dem Gemeindebauhof Unser Gemeindebauhof ist während der Wintermonate durchgehend be- müht, die öffentlichen Straßen schnee- und eisfrei zu halten. Leider wird diese Arbeit oft durch unrichtige Verhaltensweisen der Anwohner oder Verkehrsteilnehmer erschwert. Um den reibungslosen Ablauf des Winter- dienstes zu gewährleisten, bitten wir folgende Punkte zu beachten: - Fahrzeuge nicht am Straßenrand abstellen - Schnee aus Privatgrundstücken oder Privateinfahrten nicht auf öffentlichem Straßengrund abla- gern - Kundgemachte Kettenanlege- pflichten für Kraftfahrzeuge be- achten - Kinder bei Schneeräumung nicht auf der Straße spielen lassen - Öffentliche Parkplätze nicht zum Dauerparken verwenden Die Straßen sind nach der Räumung mit Pflug und Radlader zum Teil noch sehr glatt und rutschig. Die Rutschsicherheit ist erst gegeben, nachdem Splitt bzw. Salz auf die Fahrbahnen aufgebracht werden konnte. Bis zur Streuung ersuchen wir deshalb sehr vorsichtig zu fahren und allfällige Kettenanlegepflichten unbedingt zu beachten! Anfragen zur Schneeräumung bzw. zum Streudienst können unter der Telefonnummer 04852/62222-76 od. per Mail (marktgemeinde@nussdorf- debant.at ) jederzeit gerne an das Marktgemeindeamt gerichtet werden. In diesem Zuge darf auf § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „ Pflichten der Anrainer “ verwiesen werden. Diese Verpflichtungen beste- hen auch dann, wenn die zu räumen- den und zu streuenden Flächen von der Gemeinde aus arbeitstechnischen Gründen mitbetreut wurden und wer- den. Eine Übernahme der Räum- und Streupflicht durch „stillschweigende Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist ausgeschlossen. Winterdienst - Anrainerpflicht

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