Koflkurier Nr. 52

4 GR-Beschlüsse Dez. 2022 Bericht aus der Gemeindestube Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates Sitzung vom 17.11.2022 Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022, LGBl. Nr. 43, die Auflage des Entwurfes einer Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Gp. 258, KG Tristach, beschlossen. Gleichzeitig wur- de gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Änderung des ggst. Bebauungsplanes gefasst. Der folgende Text des Erneuerungs- dokumentes bzgl. Sicherheitspartner- schaft mit dem Hochgebirgsjägerbatail- lon 24 wurde vom Gemeinderat einhellig zur Kenntnis genommen: „Anlässlich des 40-jährigen Bestandes ihrer Part- nerschaft erneuern die Gemeinden des Verwaltungsbezirkes LIENZ, die Bezirkshauptmannschaft LIENZ und das Hochgebirgsjägerbataillon 24 ihre partnerschaftliche Verbindung ohne Befristung und bekennen sich zur ge- meinsamen Weiterentwicklung der bewährten Kooperation mit dem Ziel, einen sichtbaren, konkreten und aner- kannten Mehrwert für die Gemeinden und die Bevölkerung im Bezirk durch Fokussierung der gemeinsamen Bemü- hungen im Bereich eines modernen, relevanten und integrierten Krisenma- nagements zur Stärkung der Resilienz im jeweiligen Verantwortungsbereich zu schaffen. Dies soll durch eine erweiter- te Kooperation der Partner im Rahmen einer umfassenden und integrierten Handlungskonzeption zur Bewältigung der gemeinsamen Aufgabenstellungen in den Bereichen der Krisenprävention, Krisenvorsorge und Krisenbewältigung erreicht werden. Gemeinsam wollen wir unsere Zielsetzung durch • eine koordinierte Wissenserweiterung über vorsorgerelevante Bedrohungsszenarien und konkrete Eventualfallplanungen, • eine Fähigkeitserweiterung im Bereich der kooperativen Einsatzführung gemäß SKKM sowie • eine Erweiterung der praktischen Fähigkeiten zur integrierten Erstfallbewältigung erreichen.“ Der Gemeinderat hat beschlossen, folgende Verordnung über die Festset- zung einer Waldumlage zu erlassen: „Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zu- letzt geändert durch LGBl. Nr. 80/2020, wird zur teilweisen Deckung des jährli- chen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet: § 1 - Waldumlage, Umlagesatz: Die Ge- meinde Tristach erhebt eine Waldumla- ge und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald und Schutzwald im Ertrag mit 100 v.H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 06.09.2022, VBl. Tirol Nr. 59/2022, festgesetzten Hektarsätze fest. § 2 – Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt mit 01.01.2023 in Kraft.“ Der Gemeinderat hat den Ankauf ei- nes Winterdienststreugerätes Type: TSS 1200 von der Fa. SPRINGER, 9833 Rangersdorf um € 19.874,40 beschlos- sen. Lieferung bis KW 52/2022 bei Be- stellung bis spätestens 18.11.2022. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stelle einer Pädagogischen Fachkraft im Kindergarten Tristach (Kleinkind- gruppe) ab 01.12.2022 mit Frau Isabel- la Hofer zu besetzen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Finanzverwalterin Frau Simone Ober- kofler, mit Wirksamkeit ab 01.12.2022 von der Entlohnungsgruppe c in b zu überstellen. Für die Freizeitpädagogin Frau Ju- lia Aßlaber hat der Gemeinderat ab 01.12.2022 eine Erhöhung des Be- schäftigungsausmaßes auf 22,67 Wo- chenstunden, das sind 56,68 % der Vollbeschäftigung, beschlossen (2 zu- sätzliche Std./Wo.). Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Frau Aßlaber zusätzlich zur schulischen Tagesbetreuung die Leitung bzw. Betreuung des Jugendtreffs Tristach. Anlässlich des 95. Geburtstages des Ehrenbürgers der Gemeinde Tristach, Hr. Prof. Jos Pirkner, hat der Gemeinderat beschlossen, das nordwestliche Teilstück des Griesweges ab Kreuzung Griesweg- Roseggerstraße in „Prof. Jos Pirkner-Stra- ße“ umzubenennen. Der Gemeinderat hat folgende Sub- ventionen beschlossen: Tiroler Bergwacht € 200,-- für 2022; Kath. Jungschar Tristach € 400,-- für das Jungscharjahr 2022/23; Jugendtreff Tristach € 400,-- für 2022; Öffentliche Bücherei Tristach € 1.200,-- für 2022; Verein zur Förde- rung der Einrichtung „Notrufdienst-Tele- fonseelsorge-Krisenintervention (VNTK)“ € 200,-- einmalig für 2022; Bildungs- haus Osttirol € 3,-- je Einwohner (ca. € 4.500,--) Kostenbeitrag für Bildungs- haus Osttirol neu im Pfarrhaus St. Andrä; Verein „Austria Alpinkompetenzzentrum Austria“ einmalig € 590,-- für „3!Winter- LifeCamp“ (Wintersicherheitstage/Work- shops für 13-Jährige zu den Themen Bergsport und alpine Sicherheit). Der Gemeinderat hat die Gewäh- rung einer Förderung für die Anschaf- fung eines Elektro-Fahrrades (Pedelecs) an einen Antragsteller im Betrag von € 75,-- beschlossen. Der Gemeinderat hat die Gewäh- rung von Förderungen für die Errich- tung bzw. Erweiterung von Photo- voltaikanlagen im Gesamtbetrag von € 625,-- beschlossen. Der Gemeinderat hat den Bericht über die am 31.10.2022 für den Zeit- raum 01.07.2022 bis 30.09.2022 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 03/2022 einhellig zur Kenntnis genom- men. Der Vergleich der einzelnen Bu- chungen im Tagebuch und im Steuer- tagebuch mit den Zahlungsbelegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den eingangs erwähnten Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Bu- chungen und der Belege ergab keine Mängel. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 57.503,59 sowie die diesbe- zügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei div. Haushaltsstellen in Höhe von € 61.292,23 genehmigt. Für die Rodelbahn Kreithof- Sportplatz wurde das Tiroler Na- turrodelbahngütesiegel für weite- re 5 Jahre (2023-2027) verliehen. Südlich der Lavanter Landesstraße soll auf Höhe der Reihenhausanlage La- vanter Straße 117a-h ein frostsicherer Verkehrsspiegel angebracht werden.

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