GZ Leisach Nr. 156

18 m en r -Krise s ig st en. WOHN SCHIRM – ein bundesweit zur Sicherung des eigenen Zuhau r t r fu V ffo fn Jedes Jahr sind zehntausende Menschen in Österreich mit ein ko rontiert. Für die Betr enen eine unglaublich schwierige dem erlust ihres Zuhauses. Aus diesen Gründen hat das Soz WOHNSCHIRM ins Leben ger en. Er unte stü zt Mieter:inne ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten. In besonde s prekä WOHNSCHIRM gespannt und direkt konkrete und schnelle H eigene Zuhause erhalten bleibt. Konkret unterstützt der WOHN SCHIRM Miete • eine einmalige Übernahme von Kosten, die zur Sicherun sind – also Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten gedeckt werden können. • Sollte das derzeitige Mietverhältnis nicht mehr leistbar u durch eine einmalige finanzielle Hilfe (Umzugspauschale dauerhafte und leistbare Wohnung ermöglicht werden. Der WOHNSCHIRM ergänzt die bestehenden Hilfen der Länd es Program ses fl V i fr em Delogierungsve ahr Situation – sie stehen vo ialmin sterium den n, die im Zuge der CO ID ren Situationen wird der i e angeboten, damit da r:innen durch: g der Wohnung notwend , sofern diese nicht selb nd dauerhaft sein, kann ) der Umzug in eine er, Städte und Gemeind einrichtung. Insgesamt gibt es derschwelliger und regionaler t. Die Sozialarbeiter:innen in n Betroffenen einen Überblick end über die möglichen stellung. Eine Beratung ist z in Österreich und einen werden kann. nter www.wohnschirm.at o – Fr von 8 bis 17 Uhr, 28 Beratungsstellen, in allen Bundesländern Die Antragsstellung erfolgt in einer anerkannten Beratungs 28 Anlaufstellen in allen Bundesländern. Dadurch ist ein nie Zugang zum WOHNSCHIRM in ganz Österreich sichergestell diesen Beratungsstellen verschaffen sich gemeinsam mit de über die Wohn- und Einkommenssituation, beraten umfass Unterstützungsleistungen und unterstützen bei der Antrags jedenfalls sinnvoll, wenn Mieter:innen einen Hauptwohnsit Mietrückstand haben, der aus eigenen Mitteln nicht bezahlt Alle Beratungsstellen und weitere Informationen gibt es u und über das Bürgerservice Telefon +43 (0) 800 201 611 , M E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at

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