GZ Leisach Nr. 156

17 – Traktor mit Streugerät je Stunde mit Mann .............................................. 75,97 € – Steyr-Traktor je Stunde mit Mann........................................................... 68,47 € Brennholz für Leisacher Bürger/innen (inkl. MwSt.): – bleibt gleich! – Selbstaufräumung je Raummeter für Fichte oder Tanne............................... 6,30 € – ab Waldablage je Festmeter für Fichte oder Tanne .................................. 18,90 € – ab Waldablage je Festmeter für Buche .................................................. 57,75 € Allfällige Zustellkosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Verwaltungskostenbeiträge für die mit Bittleihverträgen vergebenen Grundflächen (keine MwSt.): – für Grundflächen bis 100 m² (Mindestbetrag je Benutzer/Jahr) .................. 9,98 € – für Grundflächen von 100 m² bis 500 m² (Mindestbetrag je Benutzer/Jahr) ......................................................... 21,19 € – für Grundflächen von 500 m² bis 1.000 m² (Mindestbetrag je Benutzer/Jahr) ......................................................... 41,15 € – für Grundflächen über 1.000 m² (Mindestbetrag je Benutzer/Jahr) ........... 68.58 € Diese Entgelte und Preise gelten ab 1. Jänner 2023. + Beschlussfassung einer Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages, Festlegung des Erschließungsbeitragssatzes mit 1. Jänner 2023 Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass der Beitragssatz der Erschlie- ßungskosten der Gemeinde Leisach seit über 20 Jahren nicht mehr angehoben wurde. Die letzte Erhöhung stammt aus dem Jahr 2002. Hierbei wurde der Prozent- satz von 4,5 auf 5 % des für die Gemeinde Leisach festgelegten Kostenfaktors von 74,13 € angepasst. Zwischenzeitlich wurde das entsprechende Landesgesetz außer Kraft gesetzt und im Jahr 2011 das Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz (TVAG) wiederverlautbart. Für die Gemeinde Leisach gilt seit 1. Jänner 2015 ein Erschließungskostenfaktor von 159,50 €. Unter Zugrundelegung der zwischenzeitlich erfolgten Preissteigerungen bei der Straßen- und Wegerhaltung sowie dem Straßen- neubau ergibt sich eine Anpassung beim Bauplatzanteil von bisher 5,56 € auf nun- mehr 6,70 € und beim Baumassenanteil von bisher 2,59 € auf 3,13 €. Entsprechend dieser Steigerung wäre mit Beginn ab 1. Jänner 2023 der Erschließungsbeitragssatz daher wie folgt neu festzusetzen und beschließt der Gemeinderat nach einiger Beratung folgende Verordnung zu erlassen: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom 17. November 2022 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages Aufgrund des § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 173/2021, wird verordnet: § 1 Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragssatz Die Gemeinde Leisach erhebt einen Erschließungsbeitrag und setzt den Erschlie- ßungsbeitragssatz einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet mit 2,8 v. H. des für die Gemeinde Leisach von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 16. Dezember 2014, LGBl. Nr. 184/2014, festgelegten Erschließungskostenfaktors fest. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 28. November 2002 außer Kraft. AUS DEM GEMEINDERAT

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3