GZ Leisach Nr. 156

14 AUS DEM GEMEINDERAT eine 20 Meter Breite Überdachung errichtet werden kann. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über den Gemeindeweg unweit des ehemaligen Kohlenmüller über den Wierkanal, wobei im Vorfeld mit der Sachverständigen des Naturschutzes vor Ort eine mögliche Verrohrung erörtert wurde. Diesbezüglich wurde über das Planungsbüro DI Bodner ein entsprechendes Projekt zur Genehmigung eingereicht. Um die Kosten in etwa einschätzen zu können, wurde ein Richtpreis bei der Fa. Bodner Bau GmbH für die Betonarbeiten für eine Halle eingeholt. Anhand des bereits baurechtlich verhandelten Bauprojektes erläutert der Bürgermei- ster das Bauvorhaben sowie die Situierung anhand des vorliegenden Lageplanes. Ebenso hat er bereits um weitere Bedarfszuweisung beim Land Tirol angesucht. Zwi- schenzeitlich wurden auch einige Angebote eingeholt, wobei die Bodner Bau GmbH der Bestbieter war, und zwar für die Betonarbeiten ein Preis von 163.310 € netto, der Stahlbau wird voraussichtlich zusätzlich 100.000 € kosten. Nach einer Kosten- schätzung des DI Arnold Bodner, die dem Ansuchen um Gewährung einer Landesför- derung zugrunde gelegt wurde, hat der Vertreter des Landeshauptmannes bei einer Besprechung eine Zusage in der Höhe von 100.000 € für 2023 erteilt, wobei im Jahr 2023 die Fertigstellung zugesagt werden musste. Nach einiger Beratung ist der Gemeinderat einhellig der Meinung, die große Va- riante, nämlich 20 x 29 m, zu realisieren. Ebenso stimmt der Gemeinderat der Auf- tragsvergabe der Baumeisterarbeiten, Neubau Lagerplatz inklusive Fundamentierung und Bodenplatte, an den Bestbieter, der Ing. Hans Bodner Baugesellschaft mbH & Co KG zum Preis von 163.310 € netto zu, wobei noch ein Rabatt und ein Skonto gewährt werden. + Anpassung der Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 1. Jänner 2023 Nach einer längeren Debatte beschließt der Gemeinderat einhellig, die Hebesätze, Gebühren und Tarife der Gemeinde Leisach, gültig ab 1. Jänner 2023 um 5 % zu erhöhen, wobei die Differenz zum tatsächlichen VPI-Anpassungsfaktor bzw. den tatsächlichen Kostensteigerungen beim Land Tirol zur Förderung beantragt werden sollen. Diese moderate Indexanpassung (Inflationsrate liegt bei ca. 10%) soll für die Bevölkerung einerseits ein Zeichen zur Sparsamkeit im Umgang der verfügbaren Geldmittel der Gemeinde und andererseits ein Entgegenwirken zur allgemeinen Teuerung kundtun. Gemäß dem Finanzausgleichsgesetzes 2017, des Tiroler Abfall- gebührengesetzes und des Tiroler Hundesteuergesetzes wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Leisach wie folgt verordnet: Artikel I Die Kanalgebührenordnung der Gemeinde Leisach vom 17. Dezember 2002, wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. November 2022 wie folgt ge- ändert (alle Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer): – die Anschlussgebühr nach § 3 Abs. 3 beträgt ............................ 6,06 € je m³ der Bemessungsgrundlage, – die Mindestanschlussgebühr nach § 3 Abs. 3 beträgt ........ 4.855,28 € – die Benutzungsgebühr nach § 5 Abs. 2 beträgt ......................... 3,02 € je m³ Wasserverbrauch. Artikel II Die Wasserleitungsgebührenverordnung der Gemeinde Leisach vom 17. Dezember 2002, zuletzt geändert mit Beschluss vom 26. November 2008, wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. November 2022 wie folgt geändert (alle Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

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