GZ Leisach Nr. 156

12 AUS DEM GEMEINDERAT der Belastung des Wohnungsmarktes verfolgen. Die Freizeitwohnsitzabgabe, die hinsichtlich der Höhe der Abgabe bereits 2019 vom Gemeinderat erlassen wurde, muss festgehalten werden, dass die gesetzliche Grundlage damals das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetz war. Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 2022 außer Kraft und tritt dafür mit 1. Jänner 2023 das neue Gesetz TFLAG in Kraft. Hierzu ist die Höhe der verordneten Abgabe zu überprüfen, ob sich Mindest- und Höchstbeträge geändert haben. Nach einer längeren Beratung erlässt der Gemeinderat über Antrag des Bürgermeisters folgende Verordnung: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom 17. November 2022 über die Höhe der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe Aufgrund des § 4 Abs. 3 und des § 9 Abs. 3 des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes, LGBl. Nr. 86/2022, wird verordnet: § 1 Festlegung der Abgabenhöhe der Freizeitwohnsitzabgabe Die Gemeinde Leisach legt die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit 197,50 €, b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit 395 €, c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit 575 €, d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit 820 €, e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit 1.145 €, f) von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit 1.475 €, g) von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit 1.795 € fest. § 2 Festlegung der Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe Die Gemeinde Leisach legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit 17,50 €, b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit 35 €, c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit 50 €, d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit 72,50 €, e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit 97,50 €, f) von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit 125 €, g) von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit 152,50 € fest. § 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom 30. Oktober 2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe, kund gemacht am 7. November 2019, außer Kraft. + Grundsatzbeschlussfassung zur Änderung des Schulsprengels zur Aufnahme von Amlacher Kindern in der Volkschule Leisach sowie im Bedarfsfalle, die Betreuung von Amlacher Kindern im Kindergarten Leisach ab Herbst 2023

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