GZ Leisach Nr. 155

11 Änderung des Flächenwidmungsplanes eine aufsichtsbehördliche Genehmigung erlangt werden und beschließt der Gemeinderat über Antrag des Bürgermeisters gemäß § 68 Abs. 3 iVm §§ 63 Abs. 8 und 9 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, den von Dr. Thomas Kranebitter vom 1. August 2022 ausgearbeiteten und geänderten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde durch zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich der/s Grundstück(e) 524/3, KG Leisach, wie folgt vor: Grundstück 524/3, KG 85018 Leisach rund 4.191 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1 sowie Bis OG 2 (laut planlicher Darstellung) rund 4.191 m² In Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) sowie Ab OG 3 (laut planlicher Darstellung) rund 4.191 m² In Allgemeines Mischgebiet § 40 (2) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellung- nahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Integriertes Dokumenten-Management-System für die Gemeindeverwaltung Der Bürgermeister teilt in dieser Angelegenheit dem Gemeinderat mit, dass vor ca. drei Jahren eine neue Gemeindesoftware für die Buchhaltung und die Vorschreibun- gen von Steuern und Abgaben angeschafft wurde. So ist nunmehr geplant, einen digitaler Rathausmanager bzw. eine digitale Bauverwaltung zu implementieren. Die Firma PMI hat eine digitale Bearbeitungssoftware für das Gemeindeamt Leisach angeboten. Dokumentenmanagement — auch (DMS) genannt – hilft im Gemeindeamt den Bediensteten, Papierdokumente und digitale Dateien in einem zentralen digitalen Dokumentenarchiv zu speichern. Mit der Integration von DMS können Dokumente verarbeitet, erfasst, gespeichert und zurückverfolgt werden. Das Ablagesystem und die Bearbeitung in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen soll so transparenter und einfacher werden, die Ablage in analoger Form nach Möglichkeit ganz ersetzen. Die Software kann zur bestehenden Gemeindebuchhaltungssoftware anstandslos integriert werden. Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat einhellig, das DMS-Programm der Firma PMI für die Gemeindeverwaltung und den angebotenen Scanner zu nachstehend angeführten Konditionen anzuschaffen. Hinsichtlich der Vorort-Installation und der Einschulung in den Gemeindeämtern wird der EDV-Leiter des BKH Lienz noch Preis- verhandlungen führen, derzeit liegt ein Angebot für die DMS-Software samt Installation und Einschulung vor Ort in der Höhe von gesamt 7.018,80 € brutto und für den Scanner mit 438,90 € brutto vor. AUS DEM GEMEINDERAT

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