GZ Leisach Nr. 155

10 dem Jahre 1989, wo zuletzt eine Generalsanierung vorgenommen wurde. Wie bereits bei der letzten Sitzung erwähnt, wurde Ing. Hubert Schipflinger von der Firma PRO- PLAN, Ingenieurbüro für Gebäude und Energietechnik, Kitzbühel, beauftragt und ist hierzu Mitte Juni eine Statusbericht eingelangt. Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat über Antrag des Bürgermeisters, grundsätzlich das Schwimmbad im vorhandenen Umfang aufrecht zu erhalten. Als Sanierungsvariante wird empfohlen, alle Becken in der Oberflächenqualität „Edelstahl“ auszuführen, wobei das Kinderbecken abgetragen und neu errichtet werden soll. Des Weiteren ist die Schwimmbadtechnik zu erneuern und sollen alle derzeit als Umkleide-, Sanitär-, Verwaltung- und Buffeträume, die ausschließlich dem Schwimmbadbetrieb die- nen, auf deren Eignung (Raumgröße und Stand der Technik) evaluiert und erforderliche Sanierungen bzw. Erneuerungen (Erweiterungen) geprüft und mit Kosten versehen werden. Diese Unterlagen sollen über die Bezirkshauptmannschaft im Zuge der Bedarfszuweisungsansuchen 2022 dem Land Tirol zur Entscheidung vorgelegt werden. Übernahme des Gemeindeweges im Bereich des Gewerbegebietes Süd, die Gst. 592/7, KG Leisach, ins Öffentliche Gut der Gemeinde Leisach Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einhellig, die Wegparzelle der Gemeinde Leisach, die Gst. 592/7, KG Leisach, ins Öffentliche Gut der Gemeinde Leisach zu übernehmen. Gleichzeitig wird diese mit der öffentlichen Gemeindestraße, der Gp. 592/5, KG Leisach, vereinigt. Übernahme einer Teilfläche des Gemeindeweges im Bereich des „Arnerweges“, Teilstück der Gst. 380/4, KG Leisach, ins Öffentliche Gut der Gemeinde Leisach Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einhellig, die Teilfläche 2, ersichtlich in der Vermessungsurkunde des DI Lukas Rohracher vom 19. Mai 2022, GZl. 1115/2017, der Gst. 380/4, KG Leisach, ins Öffentliche Gut der Gemeinde Leisach zu übernehmen. Gleichzeitig wird diese sowie die Gp. 384/9, KG Leisach, mit der öffentlichen Gemeindestraße, der Gp. 946/2, KG Leisach, vereinigt. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gst. 524/3, KG Leisach Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass in der Gemeinderatssitzung am 2. Dezember 2021 im Bereich des Grundstückes der Gemeinde Leisach, der Gst. 524/3, KG Leisach, eine Änderung der Flächenwidmung von Freiland in Allgemeines Misch- gebiet zur Ansiedlung eines Gewerbetreibenden beschlossen wurde. Nach Kund- machung und Übermittlung an das Land Tirol wurde jedoch ein Verbesserungsauftrag hinsichtlich des Gutachtens der naturkundefachlichen Sachverständigen an die Gemeinde übermittelt. Diesem Verbesserungsauftrag wurde mit einer ergänzenden Stellungnahme der genannten Stelle Ende April 2022 entsprochen und sodann von den Sachbearbeitern der Abteilung Bau- und Raumordnung des Landes Tirol eine zügige Genehmigung in Aussicht gestellt. Sodann ist am Anfang Juni 2022 ein neuerliches Schreiben der Aufsichtsbehörde zum Parteiengehör eingelangt und wurde darauf hin- gewiesen, dass aus Sicht der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht nunmehr entwe- der eine beschränkte Mischgebietswidmung festzulegen ist oder könnte auch einer Festlegung als Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen gemäß § 51 TROG 2022 nähergetreten werden. Die Ausweisung von 4.500 m² als ausschließliches Misch- gebiet ohne jegliche Beschränkung der Wohnnutzung ist am gegenständlichen Standort jedenfalls abzulehnen und ist der Gemeinde Leisach zu empfehlen, auch zu ihrem eigenen Schutz davon Abstand zu nehmen (Nutzungskonflikte/Anrainerbeschwerden). Nach Abklärung des Sachverhaltes kann bei Beschlussfassung einer abgestuften AUS DEM GEMEINDERAT

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