GZ Kartitsch Nr. 93

Seite 7 Ausgabe 93 Beschluss b) Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, dem Antrag von Frau Karin Weichhart zum Kauf eines Baugrundstückes im derzeitigen Bereich der Gp. 952/4 KG Kartitsch (Seggersiedlung - Grundstück östlich der Gp. 2198) in der Größe von ca. 435 m² zum Preis von € 100,00/m² unter folgenden Auflagen: a) Bebauungspflicht innerhalb von fünf Jahren b) Begründung bzw. Anmeldung eines Hauptwohn- sitzes nach erfolgter Bauvollendung Die Kosten der Vertragserrichtung, der Verbüche- rung und aller anfallenden Gebühren und Steuern, sowie notariellen Aufwände sind vom Käufer zu tragen. Der Bürgermeister und Gemeindevorstand werden ermächtig den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Abstimmung: 7/4/0 —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung – Zwischenfinanzierungsdarlehen für die zugesagten GAF - Mittel für 2023 Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt das Angebot der Raiffeisenbank Sillian eGen vom 17.11.2022 zur Zwischenfinanzierung der im Jahre 2022 zugesagten GAF - Mittel des Landes Tirol für 2023 in der Höhe von € 194.700,00 zum variablen Zinssatz von derzeit 2,453% p.a. anzunehmen. Abstimmung: 11/0/0 Beratung und allfällige Beschlussfassung – Urnenfriedhof St. Leonhard - weitere Vorgangs- weise Grundsatzbeschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt zur Erweiterung der Urnennischen im Friedhof St. Leonhard die Variante „ Nord “ im Bereich der Aufbahrungshalle anzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtig mit der Pfarre Grundverhandlungen zu führen. Abstimmung: 10/1/0 —————————————– „ Zustimmung für die Verkabelung der Stromleitung im Sinne des Wasserrechtsgeset- zes/im Sinne des Tiroler Naturschutzrechtes/ im Sinne des Forstgesetzes zu Gunsten der TIWAG Tiroler Wasserkraft AG “ im Bereich Hollbruck. Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch erhebt keine Einwendungen gegen die Erteilung der behördlichen Bewilligung für den Bau und Betrieb der Anlage im Sinne des § 7 (2) Tiroler Starkstrom- wegegesetzes 1969 / im Sinne des Wasserrechtsge- setzes/im Sinne des Tiroler Naturschutzrechtes/ im Sinne des Forstgesetzes zu Gunsten der TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG “ im Bereich der Gp.`s 2041/1 und 2041/5 beide KG Hollbruck. Abstimmung: 11/0/0 Aus der Ratsstube

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