GZ Kartitsch Nr. 93

Seite 6 Ausgabe 93 Beratung und allfällige Beschlussfassung – Änderung FläwiPl. GP. 674 – Sonnblick - Bodner Heinz Auflage: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 674 KG Kartitsch von derzeit „ Freiland “ gem. § 41 TROG 2022“ in künftig „ Tourismusgebiet mit zeitlicher Befristung gem. § 37a (1) Widmung befristet auf 10 Jahre ab Rechtskraft der Widmung (= Tag der Kundmachung + 1 Tag) gem. § 40.4 TROG 2022 entsprechend den Ausführungen des eFWP durch 4 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt Kartitsch zur Einsichtnahme aufzulegen. Abstimmung: 10/0/0 (GV Bodner Heinz stimmt wegen Befangenheit nicht mit) —————————————– Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 674 KG Kartitsch von derzeit „ Freiland “ gem. § 41 TROG 2022“ in künftig „ Tourismusgebiet mit zeitlicher Befristung gem. § 37a (1) Widmung befristet auf 10 Jahre ab Rechtskraft der Widmung (=Tag der Kundmachung + 1 Tag) gem. § 40.4 TROG 2022 entsprechend den Ausführungen des efwp und der Erläuterungen. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs - und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Abstimmung: 10/0/0 (GV Bodner Heinz stimmt wegen Befangenheit nicht mit) —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung – Anträge Grundkauf Bereich Seggersiedlung Frau Gabriele Kadanka Frau Karin Weichhart Beschluss a: Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, dem Antrag von Frau Gabriele Kadanka zum Kauf eines Baugrundstückes im derzeitigen Bereich der Gp. 952/4 KG Kartitsch (Seggersiedlung - Grundstück westlich der Gp. 952/14) in der Größe von ca. 480 m² zum Preis von € 100,00/m² unter folgenden Auflagen: a) Bebauungspflicht innerhalb von fünf Jahren b) Begründung bzw. Anmeldung eines Hauptwohn- sitzes nach erfolgter Bauvollendung Die Kosten der Vertragserrichtung, der Verbüche- rung und aller anfallenden Gebühren und Steuern, sowie notariellen Aufwände sind vom Käufer zu tragen. Der Bürgermeister und Gemeindevorstand werden ermächtig den Kaufvertrag zu unterzeich- nen. Abstimmung: 7/4/0 Aus der Ratsstube

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3