GZ Kartitsch Nr. 93

Seite 5 Ausgabe 93 Gemeinderatssitzung vom 22. November 2022 Beratung und allfällige Beschlussfassung – Ermäßigung Liftkarten Saison 2022/23 Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, für den Erwerb von Saisonkarten bei der Kartitscher Lift GesmbH folgende Ermäßigung zu gewähren: Ab dem Jahrgang 2004 für in Kartitsch mit Hauptwohnsitz gemeldete Kinder und Jugendliche sowie Ehepaare und Familien. Förderung Gemeinde Pro Kind ab Jg. 2004 bis 2022 15,00 € Familien: 1 Ehepaar 15,00 € 1 Ehepaar mit 1 Kind 30,00 € 1 Ehepaar mit 2 Kind 45,00 € 1 Ehepaar mit 3 Kind 60,00 € 1 Elternteil und 1 Kind 15,00 € Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der nachvollziehbaren namentlichen Aufzeichnungen der Kartitscher Lift GesmbH im Winter 2022 - 23. Abstimmung: 11/0/0 —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung – Landwirtschaftsförderung für 2023 Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, zur Sicherung der flächendeckenden Bewirtschaf- tung einen Bewirtschaftungsbeitrag für das Jahr 2022 zu gewähren. Antragsberechtigt sind alle landwirt- schaftlichen Betriebe, die eine landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften bzw. Vieh halten. Pro Hektar bzw. pro GVE werden € 8,00 ausbezahlt. Die Erhebung der Daten erfolgt über die Vorlage des AMA - Mehrfachantrags 2022 (Düngerrechner - ha und GVE Rechner - Vieh GVE) bzw. für Landwirte, die keinen AMA - Mehrfachantrag stellen, durch Vorlage nachvollziehbarer Daten bis zum 31.3.2023. Weiters wird die Förderung auch für die Almfutterflächen der in der Gemeinde Kartitsch einliegenden Agrargemeinschaften (AGM Hollbruck, AGM Schuster und AGM Boden - Erschbaum gewährt. Für diese Flächen werden pro Hektar € 6,00 ausbezahlt. Abstimmung: 11/0/0 —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung – Förderansuchen Bildungshaus Osttirol Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, dem Antrag der Pfarre St. Andrä in Lienz und dem Bildungshaus Osttirol zur Ausfinanzierung der neuen Räumlichkeiten des Osttiroler Bildungshauses einen Einmalzuschuss in der Höhe von € 3,00 pro Einwohner zu gewähren. Abstimmung: 11/0/0 —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung – Verordnung Leerstandsabgabe Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kartitsch vom 22.11.2022 über die Höhe der Leerstandsabgabe. Aufgrund des § 9 Abs. 3* des Tiroler Freizeitwohnsitz - und Leerstandsabgaben- gesetzes, LGBI Nr. 86/2022, wird verordnet: Die Gemeinde Kartitsch legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet bis 30 m² Nutzfläche mit 10,2 Euro von 30 m² - 60 m² Nutzfläche mit 20,4 Euro von 60 m² - 90 m² Nutzfläche mit 30,6 Euro von 90 m² - 150 m² Nutzfläche mit 45,9 Euro von 150 m² - 200 m² Nutzfläche mit 61,2 Euro von 200 m² - 250 m² Nutzfläche mit 76,5 Euro von mehr als 250 m² Nutzfläche mit 91,8 Euro fest. Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 2023 in Kraft. Abstimmung: 11/0/0 Aus der Ratsstube

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