Dorfzeitung Nr. 114

27 Dölsacher Dorfzeitung Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 25 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Bergmann Barbara, A.-Egger-Lienz-Straße 16 Tschapeller Lisa-Marie, Angerweg 13 Greil Werner Görtschacher Straße 52 Weis Peter, A. Egger-Lienz-Straße 19 Beham Helmut, Wenzl Platz 1 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswerbern o. a. Förderung zu gewähren. Folgendes Ansuchen um Förderung eines Photovol- taikanlage ist eingelangt: Glanzer Christian, Unterwirtsweg 4 (4,18kWpeak) Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungswerber o. a. Förderung zu gewähren. ZU- BZW. ABSCHREIBUNG ÖFFENTLICHES-GUT Zu- und Abschreibung von Teilflächen beim Öffent- lichen-Gut auf der Gp. 669/5, KG Göriach (Deutsch, Gomig, Gemeinde); Der bestehende Nußbaumerweg (Römerweg) in Göriach soll durch Teilflächen aus den Gpn. 252/4, 259 und 258, alle KG Göriach, verbreitert und verlängert werden. Dazu treten Frau Deutsch Gisela, Gomig Helmut und Maria und die Gemeinde Dölsach Teilflächen an das Öffentlichen-Gut ab. Durch diese Grenzänderung wird der in der Natur be- stehende „Römerweg“ in das öffentliche gut übernommen. Der GR fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend dem Teilungsplan der Vermessungskanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 24.08.2022, GZ. 1347/2021C werden die Trennstücke “1“, “2“ und “3“ im Ausmaß von ins- gesamt 264 m² dem Öffentlichen-Gut Gp. 669/5, KG Gö- riach, zugeschrieben. Das Trennstück “4“ im Ausmaß von 2 m² wird aus dem Öffentlichen-Gut Gp. 669/5, KG Göri- ach abgeschrieben. Die Kosten im Zusammenhang mit der Grenzänderung gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach. Als Kaufpreis werden EUR 22,00 je m² festgelegt. Einstim- miger Beschluss! Zu- und Abschreibung von Teilflächen von Ver- kehrsflächen im Bereich der Gpn. 134/1 und 837, KG Dölsach (Unterweger Notburga); Im Bereich der Liegenschaft von Frau Unterweger Notbur- ga ist eine Grenzbereinigung zu den Verkehrsflächen auf den Gpn. 134/1 und 837, KG Dölsach, geplant. Dadurch soll der Mappenstand dem tatsächlichen Naturbestand ange- passt werden. Durch diese Grenzänderungen wird die Ver- kehrssituation in diesem Bereich nicht verbessert. Der GR fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend dem Teilungsvorschlag der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 14.02.2022, GZ. 2100/2022 sollen die Trennstücke “1“ und “3“ im Ausmaß von 8 m² aus der Verkehrsfläche auf der Gp. 134/1, KG Dölsach, und das Trennstück “2“ im Ausmaß von 3 m² aus dem Öffentlichen-Gut auf der Gp. 837, KG Dölsach, ausge- schieden werden. Das Trennstück “4“ im Ausmaß von 10 m² soll der Verkehrsfläche auf der Gp. 134/1, KG Dölsach, zu- geschrieben werden. Als Abfindung wird ein Betrag in der Höhe von EUR 120,00 festgelegt. Einstimmiger Beschluss! Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Gemeinde- räten auch ein Kaufvertragsentwurf bezüglich von Teil- flächen aus den Gpn. 127/1 und 136/1, beide KG Dölsach. Demnach erwirbt Frau Reiter Bianca das Teilstück “1“ aus der Gp. 127/1, KG Dölsach, im Ausmaß von 204 m² zum Preis von EUR 91,00 je m² (=insgesamt also EUR 18.564,00). Herr Mair Kurt erwirbt das Teilstück “2“ aus der Gp. 136/1, KG Dölsach, im Ausmaß von 97 m² zum Preis von EUR 91,00 je m² (=insgesamt also EUR 8.827,00). Der Gemein- derat stimmt dem vorliegenden, vom Notariat Mag. Haus- berger ausgearbeiteten Kauvertragsentwurf (AZ: 10828/ MMag. Ko) einstimmig zu. Der im Jahr 2018 angekaufte Sternwirtswald auf der Gp. 538/1, KG Lengberg, grenzt an einen Zubringerweg der Bringungsgemeinschaft Lindsberg-Trattenberg . Im Vorjahr erfolgte über diesen Weg die Holzabfuhr nach Schadholzaufarbeitung. Die Bringungsgemeinschaft er- sucht um verbindliche Regelung für die künftige Benut- zung der Weganlage entweder als nachträgliches Mitglied oder in Form eines Wegnutzungsbeitrages. Für die Nut- zung des nordöstlichen Waldbereiches ist die Nutzung des Zubringerweges erforderlich. Der Anteil der Gemein- de Dölsach liegt laut Berechnung des BFI-Lienz beim be- stehenden Bringungsweg (der Sektion I) bei 1,29 % und beim geplanten Stichweg (Sektion II) bei 1,08 %. Für den geplanten, 785 m langen Stichweg, der eine Verbindung zur Bringungsgemeinschaft Görtschacher Bergweg schafft, bedarf es hinsichtlich der Einräumung land- und forstwirt- schaftlicher Bringungsrechte am bestehenden Stichweg zugunsten der Bringungsgemeinschaft im Rahmen der be- antragten agrarbehördlichen Regelung eine Zustimmung seitens der Gemeinde Dölsach. Der Gemeinderat nimmt das Beteiligungsausmaß an der Bringungsgemeinschaft Güterweg Lindsberg-Trattenberg zustimmend zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung hin-

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