Dorfzeitung Nr. 114

26 Dölsacher Dorfzeitung .57 und .58, alle KG Göriach, ist eine Grundteilung geplant. Die Grundstücke sind bebaut. Nach der geplanten Teilung würde das Wohnhaus Pregarte 11 zwar einen vergrößerten Grenzabstand aufweisen, allerdings nicht über den Min- destabstand verfügen. Daher ist nachstehende Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlas- sung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 188/1, 188/5, 188/6, .57 und .58, KG Göriach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 23.08.2022, Zahl 707z188-5BBP.mxd und die Erlassung eines ergänzenden Be- bauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 188/5, 188/6 und .57, KG Göriach, laut planlicher Darstellung des Archi- tekten DI Mayr vom 26.08.2022, Zahl 707z188-5EBP.mxd, so- wie schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 22.08.2022 durch vier Wochen hindurch und zwar vom 31. August bis einschließlich 28. September 2022 zur öffentli- chen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Be- schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau- ungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 726, 727 und 728, KG Göriach (Mattersberger, Bachmann); Für den Bereich der Grundparzellen 726, 727 und 728, KG Göriach, besteht ein Bebauungsplan, in welchem u. a. die südliche Aufschüttung geregelt ist. In diesem Bereich verläuft auch die Abwasserbeseitigung, wodurch die vor- gegebene Festlegung hinsichtlich Aufschüttung nicht um- gesetzt wurde. Nachstehende Erlassung eines Bebauungs- planes ist erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grund- stücke Nr. 726, 727 und 728, KG Göriach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 23.08.2022, Zahl 707z727BBP.mxd und schriftlicher Darstellung des Archi- tekten DI Mayr vom 23.08.2022 durch vier Wochen hin- durch und zwar vom 31. August bis einschließlich 28. Sep- tember 2022 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Be- schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau- ungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen! Erlassung bzw. Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 123 und 126, KG Dölsach (Mair); Für den Bereich der Grundparzelle Nr. 123, KG Dölsach, besteht ein Bebauungsplan. Nun soll die Gp. 123 mit der Gp. 126 vereinigt werden, damit beim bestehenden landw. Wohnhaus ein Zu- und Umbau ermöglicht werden kann. Nachstehende Erlassung eines Bebauungsplanes ist erfor- derlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlas- sung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 123 und 126, KG Dölsach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 29.08.2022, Zahl 707z123BBP. mxd und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 26.08.2022 durch vier Wochen hindurch und zwar vom 31. August bis einschließlich 28. September 2022 zur öffent- lichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Be- schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau- ungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Ploner Anton und Alberta, St.-Georg-Straße 4 Inwinkl Sebastian, Adlerwandweg 2

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3