Dorfzeitung Nr. 114

23 Dölsacher Dorfzeitung Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlas- sung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 117/2 und 117/3, KG Dölsach, laut planlicher Darstel- lung des Architekten DI Mayr vom 18.07.2022, Zahl 707z11- 2BBP.mxd und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 18.07.2022 durch vier Wochen hindurch und zwar vom 20. Juli bis einschließlich 17. August 2022 zur öf- fentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Be- schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau- ungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Lenzhofer Bernhard, Stribacher Straße 12 Wallensteiner Fiona, Gödnacher Straße 28 Kern-Walder Johanna, Sackgasse 10 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswerbern o. a. Förderung zu gewähren. Herr Ing. Moser Robert hat ein Ansuchen gestellt, den ihm im Jahr 2021 gewährten Baukostenzuschuss in der Höhe von 35 % der Erschließungskosten auf 50 % zu erhöhen. Der Gemeinderat lehnt diese Erhöhung einstimmig ab. Bei dieser Beschlussfassung war DI Mühlmann Susanne wegen Befangenheit abwesend. Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches-Gut Zuschreibung einer Teilfläche aus der Gp. 240/1, KG Göriach, zum Öffentlichen-Gut Gp. 669/5, KG Göriach (Gruber Ines); Der Nußbaumerweg in Göriach soll durch eine Teilfläche aus der Gp. 240/1, KG Göriach, verbreitert werden. Dazu tritt Frau Gruber Ines eine Teilfläche von 73 m² dem Öf- fentlichen-Gut ab und werden dadurch die Grenzen an den Naturbestand angepasst. Durch diese Grenzänderung wird die Verkehrssituation auf dem Gemeindeweg verbessert. Der GR fasst daher folgenden Einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Vermessungsurkunde der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 17.05.2022, GZ. 2424/2022 wird das Trennstück “1“ im Ausmaß von 73 m² dem Öffentlichen-Gut Gp. 669/5, KG Göriach, zugeschrie- ben. Die Kosten im Zusammenhang mit der Grenzände- rung gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach. Als Kaufpreis werden EUR 40,00 je m² festgelegt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig nachfolgenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen: Zu- und Abschreibung von Teilflächen von Ver- kehrsflächen im Bereich der Gpn. 134/1 und 837, KG Dölsach (Unterweger Notburga); Im Bereich der Liegenschaft von Frau Unterweger Notbur- ga ist eine Grenzbereinigung zu den Verkehrsflächen auf den Gpn. 134/1 und 837, KG Dölsach, geplant. Dadurch soll der Mappenstand dem tatsächlichen Naturbestand ange- passt werden. Durch diese Grenzänderungen wird die Ver- kehrssituation in diesem Bereich nicht verbessert. Der GR fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend dem Teilungsvorschlag der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 14.02.2022, GZ. 2100/2022 sollen die Trennstücke “1“ und “3“ im Ausmaß von 8 m² aus der Verkehrsfläche auf der Gp. 134/1, KG Dölsach, und das Trennstück “2“ im Ausmaß von 3 m² aus dem Öffentlichen-Gut auf der Gp. 837, KG Dölsach, ausge- schieden werden. Das Trennstück “4“ im Ausmaß von 10 m² soll der Verkehrsfläche auf der Gp. 134/1, KG Dölsach, zu- geschrieben werden. Frau Unterweger Notburga stellt sich eine Pauschabfindung von EUR 400,00 vor. Der Gemeinde- rat spricht sich mehrheitlich (9 zu 5) gegen diese Abfindung aus! DACHSANIERUNG BEIM ALTEN FRICK-HAUS / Das Planungsbüro „Die Baukanzlei“ hat die Zimmermanns- arbeiten für die Dachsanierung beim alten Frick-Haus aus- geschrieben. Von den drei eingeladenen Firmen wurde le- diglich folgendes Angebot fristgerecht eingebracht (netto): Fa. Plankensteiner, Dölsach EUR 96.049,10 Der Bgm. berichtet, dass das Dach des Frick-Hauses sich ideal für eine PV-Anlage eignet und er diesbezüglich schon mit dem Denkmalamt Kontakt hatte. Nach Diskussion und einigen Wortmeldungen vergibt der Gemeinderat gegen- ständliche Dachsanierung beim Frick-Haus an die Fa. Plan- kensteiner GmbH. zum angebotenen Preis (ohne Dachzie- gel). Einstimmiger Beschluss!

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