Achse Nr. 265

Änderung Flächenwidmungsplan Gste 714/1 u. 798 KG Kosten - Bernhard Niederwieser Das bestehende Wohn- und Wirtschaftsgebäude muss gene- ralsaniert werden. Da das Gebäude bewohnt ist, kann dies der- zeit nicht gemacht werden, da die Sanierungsarbeiten bei gleichzeitiger Bewohnung ausgeschlossen werden müssen. Deswegen ist die Errichtung eines weiteren Wohnhauses als Teil der Hofstelle „Bodner“ geplant. Änderung Flächenwidmungsplan Gst 3/9 KG Unterassling - Thomas Fuchs Geplant ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage als freiste- hende Anlage im Süden des bestehenden Wohnhauses. Auf- grund des baulichen Bestands und da die Anlage in einer Böschung situiert werden soll, ergibt sich der Standort. Auf- grund des notwendigen Abstands zur künftigen südlichen Grundgrenze ist die gegenständliche Änderung des Flächen- widmungsplans erforderlich. Ankauf Assling Mobil Da für den VW Caddy bisher hohe Reparaturkosten angefallen sind, wird beschlossen, ein neues Assling Mobil anzuschaffen. Von der Porsche Austria GmbH & Co OG wird ein VW ID.4 Pro 4Motion zum Preis von € 55.252,90 gekauft. Für den alten Wagen (VW Caddy) wird von einem Verkaufs- preis von € 12.000,- ausgegangen. Vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie Mobilität, Innovation und Technologie wird mit einer zusätzlichen Förderung idHv. € 1.000,- gerechnet werden. Somit werden € 42.252,90 benötigt, welche aus der Rücklage „Assling Mobil“ bedeckt werden. Kostenbeitrag Musikschulbesuch Da es zu diesem Punkt noch Klärungsbedarf gibt, wird er von der Tagesordnung genommen. Förderbeitrag „Digitale Offensive“ Volksschulen Assling und Thal Die Tiroler Landesregierung fördert über die Digitalisierungs- offensive die Anschaffung von Apple ipads, wenn sich die Gemeinde beteiligt. Für die VS Assling werden 8 und für die VS Thal 7 ipads angeschafft. Die Anschaffungskosten betra- gen insgesamt € 8.877,24, die Förderung beträgt € 5.650,00, sohin verbleiben für die Gemeinde € 3.227,24. Förderansuchen Die Ansuchen „Projekt 3!WinterLifeCamp“, „Verein Notruf- dienst-Telefonseelsorge-Krisenintervention“ und „Tiroler Bergwacht“ wurden nicht behandelt. Entsendung zwei zusätzliche Mitglieder in die Verbands- versammlung des AVUP Thaddäus Stocker wird als Ersatzmitglied für Richard Walder und Walter Schwarz als Ersatzmitglied für Harald Stocker ent- sendet. Ankauf Hundekot-Abfallbeutel Es werden 20 Stück Abfallbehälter samt Zubehör mit einem Gesamtbetrag von € 6.410,77 von angeschafft. Die Auswahl bzw. Bestimmung der Standorte der Abfallbehälter werden vom Ausschuss Lebensraum Assling beraten und beschlossen. Beschlüsse der Sitzung vom 15.11.2022 Finanzierung Projekt „Erschließung Siedlungsgebiet Tur- ler Feld“ Die BH Lienz hat festgestellt, dass der Zinssatz in der Kund- machung (0,48 %) nicht mit dem in der Protokollabschrift vom 18.10.2022 (0,52 %) übereinstimmt. Dieser Formalfehler wurde korrigiert und der Zinssatz richtigerweise mit 0,48 % beschlossen. Überschreitung der Mittelverwendungsansätze für das Budget 2022 Der Gemeinderat beschließt, die Überschreitungen und Mehr- einnahmen der Mittelverwendungsansätze für das Budget 2022 zu genehmigen. Förderansuchen Instrumentenkauf Musikkapelle Assling Der Ankauf einer B-Tuba (ca. € 7.200,00) wird mit einem ein- maligen Beitrag von € 1.280,00 unterstützt. Seite 5 12/2022 Sprechstunde beim Bürgermeister Terminvereinbarungen unter 04855/8209-10 Sprechstunden Gemeindewaldaufseher Montags, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Tel.-Nr.: 8209 Durchwahl 16 Mobiltel.: 0664/5318409 Sprechstunden der Pflegedienstleitung des Sozial- und Gesundheitssprengels Jede Woche von Montag bis Freitag von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr im Sprengelbüro in Assling, Telefon: 04855/8133 Feuerwerke zum Jahreswechsel Da der Jahreswechsel bevorsteht, wird darauf hingewie- sen, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist. Der Bürgermeister kann mit Verordnung genau definierte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (keine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Eigentum, öffent- licher Sicherheit; Lärmbelästigung) Daher empfiehlt es sich, gegebenenfalls rechtzeitig mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen, damit die Sachlage beurteilt werden kann. Bild: rovenimages.com

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