Virger Zeitung Nr. 91

28 Gemeinde Virger Zeitung Behinderungen durch Äste, Sträucher und Zäune Bei Schneefällen kommt es immer wieder zu Behinderungen durch hereinhängende Äste, Sträucher und baufällige Zäune. Dadurch werden die Verkehrssicherheit und die Schneeräumung beeinträch- tigt. Wir ersuchen daher alle Ei- gentümer von Zäunen, Bäumen, Waldgrundstücken und lebenden Einfriedungen entlang von Ge- meindestraßen, diese rechtzeitig zu kontrollieren, zu erneuern bzw. zu- rückzuschneiden. Diese Arbeiten müssen vom Grundstückseigentü- mer selbst erledigt werden. Wir bit- ten um euer Verständnis, wenn Äste und Sträucher, die eine Be- hinderung darstellen, von den Ge- meindearbeitern zurückgeschnit- ten werden. Staudenschnitte u. Äste können noch bis zum 19. No- vember auf den Lagerplatz unter- halb des Schwimmbades angelie- fert werden. Unbefugte Schneeablagerungen Die Durchführung des Winter- dienstes stellt besondere Anforde- rungen an die damit beauftragten Schneeräumer. Die privaten Schneeräumer und die Gemeinde sind bemüht, den Winterdienst zur Zufriedenheit aller durchzufüh- ren. Es gibt immer wieder Probleme mit privaten Schneeablagerungen auf öffentlichem Gut. Wir be- kommen Meldungen, dass Private den Schnee von ihren Auffahrten und Wegen unzulässigerweise auf die Straße abschieben. Das Ab- schieben von Schnee von privaten Grundstücken auf Straßen ist verboten und somit zu unterlas- sen. In diesem Zusammenhang verwei- sen wir auch auf die Möglichkeit der Haftbarmachung bei eventuel- len Unfällen bzw. Schäden. Ist die Lagerung des Schnees auf dem ei- genen Grundstück nicht möglich, ist die Ablieferung auf private Rechnung zu veranlassen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Eigentümer der Grundstü- cke die Ablagerung des auf dem Weg entlang ihrer Grundstücke anfallenden Schnees auf ihren Grundstücken zu dulden haben – die Gemeinde ist nicht verpflich- tet Hauszufahrten freizumachen bzw. freizuhalten oder Schnee zu verräumen. Wir erlauben uns, auch nochmals darauf hinzuweisen, dass Private nicht als „Anschaffer“ für die Ge- meindebediensteten auftreten kön- nen. „Besondere Wünsche“ sind ausschließlich an die Gemeinde- verwaltung heranzutragen und im Sinne einer Gleichbehandlung ab- zuklären. Allen, die ihren Räumschnee auch schon bisher ordnungsge- mäß auf ihren eigenen Grund- stücken gelagert oder entsorgt haben, ein Danke! Schneeräumbeauftragte: Virgen Wolfgang Gasser, Honiggasse 4 Göriach – Marin – Mellitz Wolfgang Gasser, Honiggasse 4 Niedermauern – Gries – Rain Cornelia Berger, Niedermauern 41/1 Obermauern Manfred Egger, Obermauern 31 Mitteldorf – Weite Leopold Bstieler, Feldflurweg 13 Welzelach – Berg – March Ingrid Wibmer, Welzelach-March 1 Hinweise der Redaktion Aboverlängerung/Versand Gemeindezeitung (außerhalb von Virgen) Wer im kommenden Jahr die Virger Zeitung abonnieren möchte, wird gebeten, mittels beiliegendem Erlagschein 25,00 € (Inland), 40,00 € (Ausland) einzuzahlen. Mit diesem Betrag sind die Versandkosten der Gemeindezeitung für ein Jahr (drei Exemplare) abgedeckt. Kontoverbindung: IBAN AT 28 3637 8000 0126 5073; BIC RZTIAT22378 Die Virger Zeitung kommt selbstverständlich weiterhin als Postwurf (Amtliche Mitteilung) kostenlos in alle Virger Haushalte sowie auf unserer Homepage www.virgen.at Redaktionstermine Virger Zeitung 2023 Ausgabe 92 (Frühjahr) – Redaktionsschluss: 28. Februar 2023 Ausgabe 93 (Sommer) – Redaktionsschluss: 30. Juni 2023 Ausgabe 94 (Herbst) – Redaktionsschluss: 26. Oktober 2023 Gender Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in unserer Gemeindezeitung mitunter auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnun- gen gelten natürlich gleichermaßen für alle Geschlechter.

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