Virger Zeitung Nr. 91

Virger Zeitung Gemeinde 26 Wichtiges und Wissenswertes Heizkosten- und Energie- kostenzuschuss 2022 Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig 250,00 € pro Haus- halt. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine-Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hi- naus befristet ein Energiekostenzu- schuss in der Höhe von einmalig 250,00 € pro Haushalt gewährt. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind: alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschussbe- rechtigt sind: •Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein laufende Min- destsicherungs/Grundversor- gungsleistung beziehen •BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behindertenein- richtungen, Schüler- und Stu- dentenheimen Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht über- schreiten: • 1.000,00 € pro Monat für allein- stehende Personen • 1.590,00 € pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemeinschaf- ten • 260,00 € pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 190,00 € für jedes weitere im ge- meinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe • 550,00 € pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt • 380,00 € pro Monat für jede wei- tere erwachsene Person im Haus- halt Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heiz- kostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht über- schreiten: • 1.900,00 € pro Monat für allein- stehende Personen • 2.700,00 € pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemeinschaf- ten • 450,00 € pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 330,00 € für jedes weitere im ge- meinsamen Haushalt lebende SVS gemeinsam gesünder SOZIALVERSICHERUNG der gewerblichen WIRTSCHAFT UND DER BAUERN Termine können über die Homepage der Sozialversiche- rung der gewerblichen Wirt- schaft gebucht werden: WWW.SVS.AT/TERMINE oder telefonisch unter 0505- 808808, Montag bis Donners- tag von 7.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 14.30 Uhr. Pensions- versicherungsanstalt für Arbeiter und Angestellte Termine für eine persönliche Beratung werden ausschließlich über die Serviceline vergeben, Tel. 050303-38170. Rechtsberatung Dr. Gasser Rechtsanwalt Dr. Gernot Gasser steht den BürgerInnen für Rechtsfragen zur Verfügung, an nachstehenden Terminen je- weils von 14.00 bis 15.30 Uhr im Sitzungszimmer der Ge- meinde Virgen. Es ist keine An- meldung erforderlich. Freitag, 3. Feber 2023 Freitag, 14. April 2023 Freitag, 2. Juni 2023 Freitag, 11. August 2023 Freitag, 6. Oktober 2023 Freitag, 1. Dezember 2023 SPRECHTAGE 2023 Müllgebühren 2023 Personen Container/Säcke Müllgebühr/Jahr (inkl. Mwst.) 1 3 Säcke 80,85 2 6 Säcke 161,70 3 8 Säcke 215,60 4 10 Säcke 269,50 5 12 Säcke 323,40 6 14 Säcke 377,30 7 80 l + 2 Sack 454,30 8 80 l + 4 Säcke 508,20 9 80 l + 6 Säcke 562,10 10 120 l +1 Sack 627,55 Nachkauf Müllsäcke (ohne Grundgebühr) 1 Stück 12,11

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