Virger Zeitung Nr. 91

18 Gemeinde Virger Zeitung verjüngung, die sicherlich einen be- trächtlichen Teil der anstehenden Aufforstung erfüllt. Meine Bitte richtet sich ebenso an alle, die Holz geschlägert und ver- kauft, oder für den Eigengebrauch gearbeitet haben und ein Förde- rungsansuchen stellen möchten: Aus zeitlichen Gründen kann ich nicht alle persönlich zuhause auf- suchen, meldet euch daher bitte bei mir im Büro, damit ihr zu eurem Geld kommt. GWA Franz Martin Lang Grünräume in Dörfern „Grünräume in Dörfern“, ist ein Dolomiti Live Interreg-Projekt (ITAT4139), bei dem die Gemein- den Virgen, Wengen/La Val in Südtirol und Perarolo di Cadore in Belluno zusammenarbeiten und Know-how austauschen. Es geht dabei um die Bepflanzung von öf- fentlichen Flächen unter Berück- sichtigung der Biodiversität. Bei der Schaffung und Pflege von Grünflächen sollte Augenmerk auf eine heimische und standortge- rechte Pflanzenauswahl gelegt wer- den. In Virgen wurde unter diesen Kriterien das Umfeld des Bildungs- zentrums und als zentrales Ele- ment der neue Spielplatz konzi- piert. Die Beschaffung von ortsan- sässigem Pflanzmaterial gestaltete sich teilweise schwierig, wobei die Ursache mitunter in pandemiebe- dingten Lieferschwierigkeiten zu finden war. Mit einiger Zeitverzö- Partnertreffen in Virgen. Von der WLV vorgeschriebene Maßnahmen bei Holzschlägerung Kat. I A Beschreibung Steile, käferbefallene Objektschutzwäl- der (>28° Neigung) oberhalb von Sied- lungen u/o hochrangiger Infrastruktur; zum Teil oder zur Gänze von WLV be- arbeitet Erforderliche Maßnahmen Querfällung von Käferbäumen > 30 cm BHD (Abstand in der Falllinie 10 bis 20 m, je nach Gefälle) und belassen hoher Stöcke mindestens 1 m bergseitige Höhe sowie zu- sätzlich z. B. Verpfählungen, Gleitschneeschutzböcke in Holz, temporäre Steinschlagschutzzäune I B Steile, käferbefallene Objektschutzwäl- der (>28° Neigung) oberhalb von Sied- lungen u/o hochrangiger Infrastruktur; nicht von WLV bearbeitet Querfällung von Käferbäumen > 30 cm BHD (Abstand in der Falllinie 10 bis 20 m, je nach Gefälle) und belassen hoher Stöcke mindestens 1 m bergseitige Höhe II Steile, käferbefallene Objektschutzwäl- der (>28° Neigung) oberhalb von nieder- rangiger Infrastruktur, z. B. Gemeinde- straßen Querfällung von Käferbäumen > 30 cm BHD (Abstand in der Falllinie 10 bis 20 m, je nach Gefälle) und belassen hoher Stöcke mindestens 1 m bergseitige Höhe III restliche Objektschutzwälder >28° Nei- gung mit normaler Nutzung und belas- sen hoher Stöcke belassen hoher Stöcke mindestens 1 m bergseitige Höhe; IV restliche Objektschutzwälder mit norma- ler Nutzung (ohne erforderliche Schutz- maßnahmen) restliche Bestände, keine Maßnahmen erforderlich

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