Thurner Blattl Nr. 43

Seite G EMEINDE GR-Sitzung am 28. Juni 2022 Bürgerbeteiligungsprozess – Projekt Generationenhaus Der Gemeinderat beschließt, den Bür- gerbeteiligungsprozess für das Projekt „Generationenhaus“ Bereich Jochn- haus zu starten und die dafür nötigen Schritte in die Wege zu leiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Änderung des Flächenwidmungs- planes im Bereich Weberlefeld Die zukünftigen Eigentümer der Gp. 63/1 planen die Errichtung eines Ein - familienwohnhauses. Mit der vom Ge- meinderat durchgeführten Flächen- widmungsplanänderung von derzeit „Freiland“ in künftig „Wohngebiet mit zeitlicher Befristung, befristet auf 10 Jahre ab Rechtskraft der Widmung“, werden die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung ge- schaffen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Änderung der Vergaberichtlinien – Gründe Tiroler Bodenfonds Die Vergaberichtlinien galten bisher für den Bereich Weberlefeld und wur- den vom Gemeinderat auf das neue Siedlungsgebiet Mußhauserfeld ange- passt. Vergaberichtlinien für Baugrund- stücke im „Mußhauser Feld“ gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 28.06.2022 Vorwort In Zusammenarbeit mit dem Tiroler Bodenfonds und der Gemeinde Thurn wurden Baugrundstücke im „Mußhau- ser Feld“ käuflich erworben. Grund- sätzlich spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass Gemeindebürgern der Erwerb eines finanziell günstigen Bau- grundstückes unter Einhaltung nach- stehender Vergaberichtlinien ermög- licht werden soll. Spekulationen/Umge - hungsgeschäfte sind auszuschließen. Die Vergaberichtlinien wurden vom Gemeinderat auf unbestimmte Zeit festgelegt und treten mit 1. Juli 2022 in Kraft. 1. Schriftlichkeit: Ansuchen sind in schriftlicher Form an die Gemeinde zu richten. Sie haben neben den persönlichen Daten, dem Begehren und einer ausreichenden Begründung die Erklärung zu enthal- ten, dass der Ansuchende die Bedin- gungen der Vergaberichtlinien erfüllt. 2. Wer kann kaufen: Die Vergabe erfolgt durch Gemein- deratsbeschluss. Grundsätzlich kön- nen Gemeindebürger, die in den letz- ten fünf Jahren ununterbrochen den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Thurn hatten oder dort aufgewachsen sind, ein Ansuchen einbringen. Ein Rechts- anspruch auf Zuerkennung eines Bau- grundstückes besteht nicht. 3. Zusätzliche Bedingungen: Neben den im Pkt. 2 geforderten Vor- aussetzungen sind folgende weitere Bedingungen Erfordernis: a) der Wohnbedarf des Ansuchenden für einen Hauptwohnsitz muss gege- ben sein; b) der Antragsteller muss volljährig sein; c) der Antragsteller kann nur eine Bau- parzelle erwerben. Ehegatten und Le- bensgemeinschaften zählen als ein Antragsteller; d) das Einkommen des Antragstellers darf die imTiroler Wohnbauförderungs- gesetz verankerten Einkommenshö- hen nicht übersteigen; e) in begründeten Ausnahmefällen kann der Gemeinderat eine den vor- stehenden Bedingungen abweichende Regelung beschließen (z.B. Betriebs- ansiedlung im Wohnmischgebiet, Be- dienstete der Gemeinde, etc.). 4. Schließen von Baulücken: Sollte ein Bauwerber von einem be- reits mit dem Bau begonnenen Projekt aussteigen und dadurch eine Baulücke entstehen, so kann die Vergabe dieser Grundparzelle durch Gemeinderats- beschluss auch an andere Kaufinter- essenten zum jeweiligen Tagesmarkt- preis vergeben werden. 5. Kaufpreis: Der Kaufpreis beträgt aktuell 150 €/ m². Der Kaufpreis wird vom Tiroler Bodenfonds in Abstimmung mit der Gemeinde Thurn bei Bedarf entspre- chend angepasst. 6. Prüfungsrecht: Der Gemeinderat behält sich das Recht vor, alle geforderten Bedingungen zu prüfen. Hiezu hat der Antragsteller auf Verlangen geeignete Unterlagen bei sonstiger automatischerAntragsabwei- sung dem Gemeinderat vorzulegen. 7. Haftung des Antragstellers: Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass nicht wahrheitsgemäße Angaben zur sofortigen Antragsabweisung füh- ren. Abstimmungsergebnis: einstimmig Vereinsförderungen 2022 Der Gemeinderat hat folgende Aus- zahlungen beschlossen: JB/LJ Thurn € 800 Thurner Bäuerinnen € 400 Union Thurn € 1.300 Musikkapelle Thurn € 3.000 Thurner Senioren € 800 Heimatbühne Thurn € 400 Jagdverein Thurn € 400 Verein s´Kammerland € 800 Abstimmungsergebnis: einstimmig Abrechnung Wasserfest - Einwei- hung Wasserversorgungsanlage Für die Organisation des Festes wer- den lt. Beschluss des Gemeinderates folgende Förderungen ausgezahlt: Thurner Bäuerinnen € 800 Landjugend Thurn € 1.000 Musikkapelle Thurn € 800 für das Konzert und € 400 für die Unterhaltungsmusik Nikolauskirche Thurn € 100 Abstimmungsergebnis: einstimmig Personalangelegenheiten Maria Wendlinger: Das Beschäftigungsverhältnis von Frau Maria Wendlinger wird mit 1. Juli 2022 von derzeit 75 % der Vollbeschäf- tigung auf 80 % erhöht. Peter Unterfeldner: Das Arbeitsverhältnis von GWA Peter Unterfeldner wurde im letzten Monat seiner Beschäftigung, Juni 2022, von 75 % der Vollbeschäftigung auf 62,5 % reduziert. Abstimmungsergebnis: einstimmig Flächenwidmungsplanänderung im Ortsteil Dorf Um im Bereich der Gpn. .7, 46 u. 56/1 die raumordnungsrechtlichen Voraus- setzungen für eine Grundteilung im Zuge der Hofübergabe durchführen zu können, wurde vom Gemeinderat die Änderung des Flächenwidmungs- planes von derzeit „Freiland“ in künf- tig „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ durchgeführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3