Thurner Blattl Nr. 43

Seite 14 G EMEINDE Entsorgung von Bauschutt Bauschutt, vermischt mit Installations- material, Isolierung, Kunststoff, Holz, Eisen, kann direkt bei der Fa. Ross- bacher (Draustraße 10) gegen Bezah- lung angeliefert werden. Reines Abbruchmaterial, wie Beton, Kies, Sand, Steine, Ziegel, Fliesen, kann bei der Fa. Dietrich GmbH (Lienz Pfister) und bei der Fa. Rossbacher kostenpflichtig entsorgt werden. Terminabstimmungen Geplante Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Gemeinde Thurn (Gemeindesaal, T h urnsaal, Pavillon oder Veranstaltungsraum Kammer- landerhof) sind rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung (Bürgermeister oder Amtsleiter) zu vereinbaren. Nutzen Sie den Informationskanal der Gemeinde Thurn auf TELEGRAM Hier erhalten Sie rasch wichtige Infor- mationen über aktuelle Ereignisse di- rekt auf Ihr Smartphone, wie z.B. • Verkehrsbeschränkungen • Straßensperren • Unwetterereignisse • Versorgungsprobleme unserer Infrastruktur • Auch die Informationsschreiben der Gemeinde Thurn werden über TELEGRAM versendet. Der Bürgermeister Heiz- und Energiekostenzuschuss 2022 • 1.000 € pro Monat für alleinstehende Personen • 1.590 € pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften • 260 € pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und 190 € für jedes weitere im gemein - samen Haushalt lebende unterhalts- berechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe • 550 € pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt • 380 € pro Monat für jede weitere er- wachsene Person im Haushalt Bei der Ermittlung des monatl. Ein- kommens werden die Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden/ gemeldeten Personen berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkom- men, die nur 12 x jährlich bezogen wer- den (z. B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pen- sionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Nicht anzurechnen sind: Pflegegeld- bezüge, Familien-, Wohn-, Mietzins- beihilfen, Einkommen minderjähriger Kinder im gemeinsamen Haushalt, Wit- wengrundrenten sowie Beschädigten- grundrenten nach dem Kriegsopferver- sorgungsgesetz, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezüge. In Abzug zu bringen sind zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind Anträge können noch bis 31. De- zember 2022 gestellt werden. Die Formulare liegen im Gemeindeamt Thurn auf und sind im Internet unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-so - ziales/soziales/beihilfen/hilfswerk/for - mulare/ abrufbar. Für Pensionisten mit Bezug der Aus- gleichszulage, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzu- schuss des Landes bewilligt wurde, wird die neuerliche Antragstellung durch die Gemeinde Thurn erledigt. Dem Ansuchen sind folgende Unterla- gen in Kopie anzuschließen: Sämtliche monatliche Einkommensnachweise al- ler im gemeinsamen Haushalt gemel- deten Personen, Haushaltsbestätigung bzw. melderechtliche Bestätigung der Gemeinde Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragsstel- lung vorliegen. Die Prüfung der An- träge und Angaben, die Entscheidung und die Auszahlung erfolgen durch das Land Tirol. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind Personen mit aufrechtem Haupt- wohnsitz in Tirol. Nicht antrags- bzw. zuschussbe- rechtigt sind Personen, die zum Zeit- punkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversor- gungsleistung beziehen sowie Bewoh- ner von Wohn- und Pflegeheimen, Be- hinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen. Netto-Einkommensgrenzen für Heizkostenzuschuss: • 1.900 € pro Monat für alleinstehende Personen • 2.700 € pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften • 450 € pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und 330 € für jedes weitere im gemein- samen Haushalt lebende unterhalts- berechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe • 750 € pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt • 600 € pro Monat für jede weitere er- wachsene Person im Haushalt Seit 1. August 2022 erhöhte Netto-Einkommensgrenzen für Energiekostenzuschuss: Das Land Tirol gewährt für das Kalenderjahr 2022 einen einmaligen Zu- schuss zu den Heizkosten (250 € pro Haushalt) sowie zur teilweisen Abfe - derung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich befristet einen Energiekostenzuschuss (250 € pro Haushalt).

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