Die Sonnseiten Nr. 72

24 24 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 Informationen i nseiten Nummer 72 - September 22 Form & Charakter studio20four.at LASS UNS GEMEINSAM ETWAS BEWEGEN UND VERÄNDERN. Unsere Kreativität ist der Ursprung für zeitlose Lösungen, die keinem Trend folgt. Wir sind spezialisiert auf Corporate- & Interactiondesign Corporate Publishing Film und Fotografie sowie Social Media - also dem Auftritt und die Wahrnehmung deines Unternehmens und deiner Marke. Mit dem Reparaturbonus er- halten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgerä- ten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kos- tenvoranschlags bei teilneh- menden Partnerbetrieben. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag ab- gezogen. Für den Zeitraum 2022 bis 2023 werden aus Mitteln des Österreichischen Aufbau- und Resilienzfonds 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Öster- reich zu steigern. Die Förderungsaktion ist mit 26. April 2022 gestar- tet. Bons können so lange beantragt werden wie Bud- getmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2023. Wer kann eine Förderung be- antragen? Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privat- personen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoran- schlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Part- nerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon be- antragt und für ein weiteres Gerät genutzt werden. Was kann gefördert werden? Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoran- schlag für Reparaturarbeiten von Elektround Elektronik- geräten, welche üblicher- weise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmo- dulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zu- stand zurückversetzt wird. Somit sind Geräte mit elekt- ronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhän- gig davon, ob diese funkti- onsbestimmend sind (z.B. Haarföhn) oder nicht (z.B. Duschkopf mit Farbwechsel- funktion). Ebenso sind Repa- raturen nicht elektronischer Gerätebauteile (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers) för- derungsfähig. Die Geräte müssten sich in privatem Eigentum des An- tragsstellers befinden und dürfen nicht geliehen oder ge- mietet sein. Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikge- räte finden Sie unter: www. reparaturbonus.at/geraeteliste Wie kann ein Reparturbon be- antragt werden? Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at bean- tragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teil- nehmenden Partnerbetriebe bei Bezahlung der Rechnung eingelöst werden. Wo kann der Reparaturbon eingelöst werden? Der Reparaturbon kann aus- schließlich bei einem an der Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus 2022-2023“ teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Über- sicht aller teilnehmenden Be- triebe finden Sie unter: www.reparaturbonus.at . Reparaturbonus 2022-2023

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