Die Sonnseiten Nr. 72

22 22 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 Informationen i eiten Nummer 72 - September 22 Erweiterung der Einkommensgrenze für den Energiekostenzuschuss 2022 Das Land Tirol gewährt für das Kalenderjahr 2022 wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 250,-- pro Haushalt. Es wird darauf hingewiesen, dass der antrags- bzw. zuschussberechtigte Personenkreis gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind: - Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- oder Grundversorgungsleistung beziehen - BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtung, Schüler- und Studentenheimen Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage , denen im vergangenen Jahr der Heizkostenzuschuss des Landes gewährt wurde, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Für Neu- und Folgeantragstellungen liegen die Antragsformulare im Gemeindeamt Gaimberg auf oder können von der Gemeindehomepage (www.sonnendoerfer.at ) heruntergeladen werden. Für die Antragstellung gelten die folgenden Netto-Einkommensgrenzen: € 1.000,-- pro Monat für allein stehende Personen € 1.590,-- pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 260,-- pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 190,-- für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 550,-- pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 380,-- pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Energiekostenzuschuss 2022 Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerung im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine-Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein zusätzlicher Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,-- pro Haushalt gewährt. Für die Antragstellung gelten die folgenden Netto-Einkommensgrenzen: € 1.900,-- pro Monat für allein stehende Personen € 2.700,-- pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 450,-- pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 330,-- für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 750,-- pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 600,-- pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens werden alle Einkünfte, die den im gemeineinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Personen zufließen, berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Einkommen der minderjährigen Kinder, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigtenrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezug. Zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind, sind bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens in Abzug zu bringen. Um die Gewährung des Heizkostenzuschusses kann ab sofort bis 31. Dezember 2022 im Gemeindeamt Gaimberg angesucht werden. Die Antragvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

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