Fodn Kals Nr. 81

Fodn Nr. 81 6 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 7 Angelobung Die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates wurden von der Bürgermeisterin schriftlich mit Datum vom 7. März 2022 ordnungsgemäß zur kons- tituierenden Sitzung eingeladen. Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates werden von der Bür- germeisterin gefragt, ob es für sie in Ordnung ist, wenn die Versendung der Einladung zur Gemeinde- ratssitzung per E-Mail erfolgt. Alle stimmen dem zu. Im Anschluss daran sprechen die Mitglieder des Ge- meinderates gemäß § 28 TGO 2001 in die Hand der Vorsitzenden die Gelöbnisformel: „Ich gelobe, in Treue die Rechtsordnung der Repub- lik Österreich zu befolgen, mein Amt uneigennützig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Ge- meinde Kals am Großglockner und ihrer Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern.“ Festsetzung der Anzahl der Bürgermeister-Stellver- treter Gemäß § 23 Abs. 3 TGO 2001 kann bei einer Einwoh- nerzahl zwischen 1000 und 5000 ein zweiter Bürger- meister-Stellvertreter gewählt werden. Dies jedoch nur dann, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben des Gemeindevorstandes erforderlich ist. Der neu ge- wählte Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung darüber zu befinden, ob ein zweiter Bürger- meister-Stellvertreter installiert werden soll. Der Gemeinderat beschließt, dass nur 1 Bürgermeis- ter-Stellvertreter gewählt wird. Beschluss: einstimmig Festsetzung der Anzahl der weiteren stimmberech- tigten Mitglieder des Gemeindevorstandes Gemäß § 23 Abs. 4 TGO 2001 hat der Gemeinderat die Anzahl der weiteren stimmberechtigten Mitglie- der des Gemeindevorstandes festzulegen. Die An- zahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes darf jedoch nicht mehr als ein Viertel der Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates betragen. Im Konkreten bedeutet dies, dass max. 3 weitere stimmberechtigte Mitglieder festgelegt wer- den können. Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglock- ner beschließt, dass die Anzahl der stimmberechtig- ten Mitglieder des Gemeindevorstandes 3 beträgt. Beschluss: einstimmig Bestimmen, ob die stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes im Falle der Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind Gemäß § 23 Abs. 5 TGO 2001 ist in der konstituieren- den Sitzung auch zu bestimmen, ob die stimmbe- rechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind. Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglock- ner beschließt, dass im Falle einer Verhinderung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Gemeinde- vorstandes, dieses nicht durch ein Ersatzmitglied vertreten wird. Beschluss: einstimmig Ermitteln, wie viele Stellen des Gemeindevorstan- des auf die einzelnen Gemeinderatsparteien ent- fallen Die Bürgermeisterin bringt dem Gemeinderat das Wahlergebnis der Gemeinderats- und Bürgermeis- terwahl vom 27.02.2022 nochmals zur Kenntnis: Wahlberechtigte: 971 Personen Abgegebene Stimmen: 749 Stimmen Gemeinderatswahl: gültige Stimmen: 730 ungültige Stimmen: 19 davon entfielen auf Wahlvorschlag 1: KALS*ER – WIR für Kals – Liste Erika Rogl 178 Stimmen und 4 Mandate Sitzung am Mittwoch, 16. März 2022 Wahlvorschlag 2: FÜR KALS – FÜR KALS unabhängige Bürgerliste Kals am Großglockner 125 Stimmen und 2 Mandate Wahlvorschlag 3: T+W – Tourismus und Wirtschaft 294 Stimmen und 5 Mandate Wahlvorschlag 4: HLK – Heimatliste Kals am Großglockner 133 Stimmen und 2 Mandate Bürgermeisterwahl: gültige Stimmen: 685 ungültige Stimmen: 64 davon entfielen auf: Rogl Erika 394 und damit zur Bürgermeisterin gewählt Groder Egon 291 Gemäß § 74 TGOW 1994 ist zu ermitteln, wie viele Stellen des Gemeindevorstandes auf die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallen. Die Stärke der Ge- meinderatsparteien ist wie folgt zu ermitteln, wobei Listenkopplungen zu berücksichtigen sind: Mandatsverteilung HLK+KALS*ER T+W KALS FÜR KALS Mandate 6 5 2 Stimmen 311 294 125 Ein Halb 3 2,5 1 155,50 147 62,50 Ein Drittel 2 1,66 0,66 103,66 98 41,66 Die Verteilung der zu besetzenden Vorstandsstellen innerhalb der gekoppelten Listen erfolgt wiederum nach dem oben angewandten Prinzip: Mandatsverteilung KALS*ER HLK Mandate 4 2 Stimmen 178 133 Ein Halb 2 1 89 66,50 Diese Zahlen sind ihrer Größe nach zu ordnen, wo- bei mit der größten zu beginnen ist. Die verhältnis- mäßige Stärke der Gemeinderatsparteien richtet sich nach der Reihenfolge, in der die so geordne- ten Zahlen auf die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallen. Gekoppelte Listen gelten als Gemeinde- ratspartei. Haben nach Abs. 8 zwei oder mehrere Ge- meinderatsparteien denselben Anspruch auf eine Stelle im Gemeindevorstand, so fällt die Stelle jener dieser Gemeinderatsparteien zu, die bei der Wahl des Gemeinderates die größere Listensumme er- reicht bzw. auf die Berechnung nach § 67 die größere Anzahl an Teilstimmen entfallen ist. Bei gleicher Lis- tensumme bzw. Anzahl an Teilstimmen entscheidet das von dem an Jahren jüngsten Mitglied des Ge- meinderates zu ziehende Los. Wahl des/der Bürgermeister-Stellvertreter/s Gemäß § 78 Abs. 3 TGWO 1994 ist jede Gemeinderats- partei, die Anspruch auf mind. 1 Stelle im Gemein- devorstand hat, berechtigt eines ihrer Mitglieder vorzuschlagen. Dieses Recht steht der Gemeinde- ratspartei, der der Bürgermeister angehört, nur dann zu, wenn sie Anspruch auf mindestens zwei Stellen im Gemeindevorstand hat. Der Gemeinderat hat die Anzahl der Bürgermeister- Stellvertreter mit 1 festgelegt. Ein Vorschlagsrecht kommt den nachstehenden Listen zu: - Tourismus und Wirtschaft (T+W Kals) - FÜR KALS – FÜR KALS unabhängige Bürgerliste Kals am Großglockner (FÜR KALS) - Heimatliste Kals am Großglockner (HLK) Die Wahl findet gem. § 78 Abs. 6 TGWO 1994 in einem Wahlgang statt. Zum ersten Bürgermeister-Stellver- treter ist gewählt, wer die meisten Stimmen erreicht. Die Gruppierung FÜR KALS – FÜR KALS unabhängige Bürgerliste Kals am Großglockner (FÜR KALS) hat ei- nen schriftlichen Wahlvorschlag eingebracht. Dieser lautet auf Egon Groder. Die Gruppierung Tourismus und Wirtschaft (T+W KALS) bringt mit Martin Gratz einen weiteren Wahlvorschlag ein. Die geheime Abstimmung bringt folgendes Ergebnis: 6 Stimmen für Egon Groder, 5 Stimmen für Martin Gratz und 2 Enthaltungen Somit ist Egon Groder zum Vizebürgermeister der Gemeinde Kals am Großglockner gewählt. Beschluss: mehrheitlich Wahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes und ggf. der Ersatzmit- glieder Unter Punkt 3 wurden drei weitere stimmberechtigte Mitglieder festgesetzt und haben die Gemeinderats- parteien, die zur Besetzung dieser Stellen berech- tigt sind, die angehörenden Mitglieder namhaft zu machen: Gemeinderatssitzungen Auszug aus den

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