Fodn Kals Nr. 81

Fodn Nr. 81 12 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 13 Da für gegenständlichen Bereich bereits ein Bebau- ungsplan mit „besonderer“ Bauweise und somit in weiterer Folge ein ergänzender Bebauungsplan mit der Festlegung der Gebäudesituierung gem. § 60 Abs. 4 TROG 2016 besteht, muss dieser ebenfalls an die aktuellen Planungen angepasst werden (§ 54 Abs. 5 TROG 2016 sieht bei Sonderflächen für Be- herbergungsbetriebe ohnehin die Erlassung eines entsprechendes Bebauungsplanes vor). Im Planent- wurf zur Änderung des Bebauungsplanes und er- gänzenden Bebauungsplanes wird daher vorrangig die Gebäudesituierung (Haupt- und Nebengebäude im Höchstausmaß) entsprechend den aktuellen Pla- nungen ausgedehnt. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 3900 und 3927, beide KG 85102 Kals am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf mit der GZl. 3334ruv/2021 des Dr. Thomas Kranebitter. Beschluss: einstimmig Erlassung bzw. Änderung eines BBP im Bereich des Gst. 3726/4, KG Kals (Burg). Auf der Gp. 3726/4, KG 85102 Kals am Großglockner ist die Errichtung eines Wohngebäudes geplant. Um die Bebauung aufgrund der vorherrschenden Topographie (Steilheit des Ge- ländes) zu erleichtern, wird die Erlassung eines Be- bauungsplanes mit der Festlegung einer Höhenlage (HL + 1481.70 m. ü. A.) angeregt. Da für die umlie- genden Gp. 3726/1, 3726/2 und 3726/3, alle KG 85102 Kals am Großglockner, bereits ein rechtsgültiger Be- bauungsplan gem. TROG 2006 besteht (rechtsgülti- gen Bebauungsplan vom 15.07.2009), sollen die o.a. Parzellen mit in den Planungsbereich aufgenommen werden, um die Festlegungen dem aktuellen Stand des Katasters und gem. TROG 2016 anzupassen. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 3726/1, 3726/2, 3726/3 und 3726/4, alle KG 85102 Kals am Großglockner, entsprechend dem Planent- wurf mit der GZl. 3585ruv/22 des Dr. Thomas Krane- bitter. Beschluss: einstimmig Erlassung eines BBP im Bereich des Gst. 4010, KG Kals (Ködnitz). Beim bestehenden Wohngebäude auf der Gp. 4010, KG 85102 Kals am Großglockner sind div. Um- und Zubauten geplant. So soll u.a. das gesamte Wohnhaus umfassend saniert und 3 Wohneinheiten im bestehenden Gebäude errichtet werden. Des Weiteren ist im äußersten Süden der Gp. 4010, KG 85102 Kals am Großglockner, ein Car- port vorgesehen. Nun wurde im Zuge von Vermes- sungsarbeiten festgestellt, dass das bestehende Ge- bäude die Mindestabstände gem. TBO 2018 zur im Norden angrenzenden Gp. 4009, KG 85102 Kals am Großglockner, nicht einhält. Um daher den Gebäu- debestand technisch und rechtlich abzusichern und um die Um- und Zubauten durchführen zu können, ist daher die Erlassung eines Bebauungsplanes mit „verkürzten“ Abständen erforderlich – die Gp. 4009, KG 85102 Kals am Großglockner, soll daher in den Planungsbereich mitaufgenommen werden. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner – vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung – die Erlassung eines Be- bauungsplanes im Bereich der Gp. 4009 und 4010, beide KG 85102 Kals am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf mit der GZl. 3403ruv/21 des Dr. Thomas Kranebitter. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung über die Gewäh- rung von Baukostenzuschüsse. Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner hat in der Gemein- deratsperiode 2016 – 2022 die Gewährung eines Baukostenzuschusses für Private in der Höhe von 40 % des Erschließungsbeitrages und für Gewerbliche in der Höhe von 50 % des Erschließungsbeitrages beschlossen. Die Ausbezahlung der Baukostenzu- schusses erfolgt wie bisher nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Für die im Zeitraum von Dezember 2021 bis April 2022 genehmigten Bauvorhaben sind Erschließungskos- tenbeiträge in Höhe von € 30.777,63 vorzuschreiben. Wie in der Vergangenheit sollen zur Unterstützung der Bauwerber Baukostenzuschüsse in Höhe von 12.311,05 € gewährt werden. Auf Antrag der Bürgermeisterin (im Namen der Bau- werber) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Gewährung eines Bau- kostenzuschusses für die im Zeitraum Dezember 2021 bis April 2022 genehmigten Bauvorhaben (alle privat) nach Baufertigstellung und Vorliegen aller Unterlagen, in der Höhe von 40 % des jeweiligen Er- schließungsbeitrages. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf von ca. 62 m im Bereich des Gst. 4069, KG Kals (Ködnitz) . Für die projektierte Parkfläche des Glocknerwirts in der Unteren Ködnitz ist der Ankauf von ca. 350 m² (Teilungsvorschlag des DI Rohracher vom 07.04.2022, G-Zl. 1592/2020-(C)) aus dem Gst. 4030, KG 85102 Kals am Großglockner (öffentliches Wassergut) notwen- dig. Die gegenständliche Fläche soll in weiterer Folge in das öffentliche Gut (Gst. 4069, KG 85102 Kals am Großglockner) übernommen werden. Der Preis pro m² wird vom Flussbauamt festgesetzt. Die Wegfläche (Schmied – Haus Payr) wurde erst im Jahr 2018 abge- löst und hat der damalige Preis € 1,50 betragen. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner den Ankauf von 350 m² aus Gst. 4030, KG 85102 Kals am Großglockner, entsprechend der Teilungsurkunde des DI Rohracher vom 07.04.2022, G-Zl. 15952/2020-C. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung über Anträge hin- sichtlich Löschung von Dienstbarkeiten. Herr Tho- mas Schneider ist Eigentümer der Gste. 1542/3 und 1542/4, beide KG 85102 Kals am Großglockner. Nun möchte Herr Schneider gerne die Waldparzellen ro- den und ein Feld daraus machen. Auf den gegen- ständlichen Grundstücken sind noch Dienstbar- keiten (Gewinnung von Baumaterialien, dauernde Benützung von Quellen und fließendem Wasser,…) zugunsten der Gemeinde eingetragen. Vorbehaltlich der tatsächlichen Herstellung eines Feldes (Rodung,…) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Löschung der Dienstbarkeiten, welche auf den Gste. 1542/3 und 1542/4, beide KG 85102 Kals am Großglockner, zu- gunsten der Gemeinde Kals am Großglockner, ein- getragen sind. Beschluss: einstimmig Herr Johannes Riepler ist Eigentümer des Gst. 3348/1, KG 85102 Kals am Großglockner, und werden auf einer Teilfläche dieses Grundstücks insgesamt 12 Bauplätze errichtet. Konkrete Käuferanfragen gibt es bereits. Nunmehr sollen die auf der gegen- ständlichen Teilfläche des Grundstücks 3348/1, KG 85102 Kals am Großglockner (gewidmetes Baufeld), zugunsten der Gemeinde eingetragenen Dienstbar- keiten (Gewinnung von Baumaterialien, dauernde Benützung von Quellen und fließendem Wasser,…) gelöscht werden. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Löschung der Dienstbarkeiten, welche auf dem ge- widmeten Baufeld des Gst. 3348/1, KG 85102 Kals am Großglockner, zugunsten der Gemeinde Kals am Großglockner, eingetragen sind. Beschluss: einstimmig Verträge bzw. Vereinbarungen – Beratung und Be- schlussfassung Verlängerung des Mietvertrages für Wohnung (TOP 3) in Ködnitz 14. Zwischen der Maria Eder und der Ge- meinde Kals am Großglockner wurde am 08.03.2012 ein Mietvertrag über die Wohnung TOP 3 in Ködnitz 14, 9981 Kals am Großglockner, abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet folgendes Optionsrecht: Die Ge- meinde Kals am Großglockner räumt Frau Maria Eder das Optionsrecht auf Verlängerung des Mietverhält- nisses um weitere 3 Jahre nach Ablauf des gegen- ständlichen Mietverhältnisses zu denselben Bedin- gungen und unter Einräumung eines gleichlautenden Optionsrechtes ein. Am 14.03.2022 stellte Frau Eder den Antrag auf Verlängerung des Mietvertrages. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Verlängerung des Mietvertrages für die Wohnung TOP 3 in Ködnitz 14, 9981 Kals am Großglockner. Beschluss: einstimmig Anpassung Kostensätze Schneeräumung in Un- ter- und Oberpeischlach. Herr Walter Holzer wur- de von der Gemeinde Kals am Großglockner mit der Schneeräumung der Ortsteile Unterpeischlach, Oberpeischlach und Staniska-Eggerweg beauftragt. Die vorhin erwähnten Vertragsparteien schlossen hiefür am 03.11.2020 einen Werkvertrag ab. Dieser regelte einen Stundensatz von € 65,00 (inkl. 13 % Mwst. und Fahrer) für die Schneeräumung (inklusi- ve Schneepflug) und einen Stundensatz von € 45,00 (inkl. 13 % Mwst. und Fahrer) für die Splittstreuung mit dem Allradtraktor McCormick cx70l 70 PS. Das Splittstreugerät wird von der Gemeinde Kals am Großglockner gestellt. Nunmehr kaufte Walter Hol- zer einen größeren Traktor (Allradtraktor Same Ex- plorer 100 10F/102T5/SW mit 75 KW), weshalb der Stundensatz für die Schneeräumung (€ 75,00/h inkl. 13 % Mwst.) und die Splittstreuung (€ 50,00/h inkl. 13 % Mwst.) anzupassen wäre. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Abänderung des Punktes III. des Werkvertrages vom 03.11.2020 (Anpassung des Stundensatzes). Beschluss: einstimmig Trägervereinbarung Bücherei Kals. Die bisherige Trägerschaftsvereinbarung stammt aus dem Jahre 2002. Darin wird die Trägerschaft zwischen Pfarre und Gemeinde Kals am Großglockner für die öffent- liche Bücherei geregelt. Auf Wunsch der Diözese Innsbruck sollte diese den neuen Formvorschriften entsprechen insbesondere in Bezug auf Unterfer-

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