Fodn Kals Nr. 81

Fodn Nr. 81 10 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 11 Raumordnung – Beratung und Beschlussfassung Änderung des ÖROK im Bereich des Gst. 3704, KG Kals (Burg). Geplant ist die Errichtung von Wohneinheiten für das Personal und den Betreiber samt Tiefgarage für das Hotel „Taurerwirt“ auf Gst. 3704, KG 85102 Kals am Großglockner. Dabei sollen in einer 2-gescho- ßigen Tiefgarage Stellplätze (insg. 49 unterirdische Stellplätze) für das Hotel und das Personal sowie die Eigentümer und Betreiber geschaffen werden, wei- ters Personalzimmer (12 Wohneinheiten) und eine Eigentümerwohneinheit (Simone Rogl) sowie eine Betreiberwohneinheit (Christoph Rogl). Zwischen dem geplanten Neubau auf Gst. 3704, KG 85102 Kals am Großglockner, und dem bestehenden Hotel auf Gst. 4517, KG 85102 Kals am Großglockner, soll ein unterirdischer Verbindungsgang über die Gemeindestraße mit der Gstnr. 3706, KG 85102 Kals am Großglockner, errichtet werden. Dabei sollen Grundstücksgrenzen überbaut werden, entspre- chende raumordnerische Festlegungen sind daher notwendig. Der gegenständliche Bereich liegt in einer Freihaltefläche Landwirtschaft. Wenngleich es sich um die Erweiterung eines bestehenden Be- triebs handelt (Hotel „Taurerwirt“ auf Gst. 4517, KG 85102 Kals am Großglockner), ist die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts als Vorausset- zung für die Zulässigkeit der Änderung des Flächen- widmungsplanes notwendig. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Auflage des Entwurfes über die Änderung des ört- lichen Raumordnungskonzeptes im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3704, KG 85102 Kals am Großglock- ner, von derzeit Freihaltefläche in künftig baulicher Entwicklungsbereich für die Hauptnutzung Touris- mus mit Zähler Nr. 7 („T7“). Weiters die Änderung des derzeitigen baulichen Entwicklungsbereichs für die Hauptnutzung Tourismus mit Zähler Nr. 7 („T 7“) im Bereich des Gst. 4517, KG 85102 Kals am Großglock- ner, hinsichtlich der Beschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts und der Festlegung der Be- bauungsplanpflicht. Beschluss: einstimmig Änderung des FWP im Bereich des Gst. 3704. KG Kals (Burg). Geplant ist die Errichtung von Wohneinhei- ten für das Personal und den Betreiber samt Tief- garage für das Hotel „Taurerwirt“ auf Gst. 3704, KG 85102 Kals am Großglockner. Dabei sollen in einer 2-geschoßigen Tiefgarage Stellplätze (insg. 49 unter- irdische Stellplätze) für das Hotel und das Personal sowie die Eigentümer und Betreiber geschaffen wer- den, weiters Personalzimmer (12 Wohneinheiten) und eine Eigentümerwohneinheit (Simone Rogl) sowie eine Betreiberwohneinheit (Christoph Rogl). Zwischen dem geplanten Neubau auf Gst. 3704, KG 85102 Kals am Großglockner und dem bestehenden Hotel auf Gst. 4517, KG 85102 Kals am Großglockner, soll ein unterirdischer Verbindungsgang über die Gemeindestraße mit der Gstnr. 3706, KG 85102 Kals am Großglockner, errichtet werden. Dabei sollen Grundstücksgrenzen überbaut werden, entspre- chende raumordnerische Festlegungen sind daher notwendig. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Auflage des Entwurfs zur Änderung des Flächenwid- mungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3704, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche Personal- haus, Eigentümer- und Betreiberwohnung sowie die Tiefgarage für das Hotel auf Gst. 4517, KG 85102 Kals am Großglockner, mit Zähler Nr. 53 (S-53) nach § 43, im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3706, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, kenntlich gemacht als öffentliche Verkehrsflä- che nach § 53 Abs. 1 lit. c in künftig Sonderfläche mit Teilfestlegungen mit Zähler Nr. 4 (SV-4) nach § 51 – Sonderfläche Verbindungsgang zwischen Zäh- ler Nr. 53 (S-53) und Hotel mit Zähler Nr. 54 (S-54) nach § 43 unterhalb des Niveaus der Fahrbahn und Freiland nach § 41, kenntlich gemacht als öffentliche Verkehrsfläche nach § 53 Abs. 1 lit. c ab der Fahr- bahnoberfläche, im Bereich einer Teilfläche des Gst. 4517, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Tourismusgebiet nach § 40 Abs. 4, in künftig Son- derfläche Hotel mit höchstzulässig 100 Gästebetten in höchstzulässig 45 Gästezimmer mit Zähler Nr. 55 (S-55) nach § 43, weiters im Bereich einer weiteren Teilfläche des Gst. 4517, KG 85102 Kals am Großglock- ner, von derzeit Tourismusgebiet nach § 40 Abs. 4, in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 Abs. 5 sowie im Bereich einer weiteren Teilfläche des Gst. 3706, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Tourismusgebiet nach § 40 Abs. 4, kenntlich gemacht als öffentliche Verkehrsfläche nach § 53 Abs. 1 lit. c in künftig Freiland nach § 41, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes 164/2021. Beschluss: einstimmig Änderung des FWP im Bereich der Gste. 3900 und 3826, KG Kals (Großdorf). Beim bestehenden Hotel- komplex auf der Gp. 3900 und 3927, beide KG 85102 Kals am Großglockner, sind div. Um- und Zubauten geplant (es handelt sich vorwiegend um eine Qua- litätsverbesserung, es entstehen lediglich 8 zusätz- liche Gästebetten). Gegenständlicher Bereich liegt im aktuellen Flächenwidmungsplan im „Tourismus- gebiet“ gem. § 40 Abs. 4 TROG 2016 ein, die Höchst- zahl der Beherbergungsbetten bereits gegenwärtig die Anzahl von 150 übersteigt, ist eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 3900 und 3927, beide KG 85102 Kals am Großglockner, in „Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb – SB-4 – Anzahl höchstzul. Gästebetten: Insgesamt 280 in 3 Gebäuden im Bereich der Gp. 3900 und 3927, beide KG 85102 Kals am Großglockner, gem. § 48 TROG 2016 erforderlich um schließlich wiederum eine einheit- liche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung 2018 – TBO 2018 herstellen zu können (Voraussetzung!). Kleinräumige Teilflächen der Gste. 3901/1, 3902, 3903 und 4458, alle KG 85102 Kals am Großglockner, können hierbei in „Landwirt- schaftliches Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 5 TROG um- gewidmet werden (wiederum einheitliche Bauplatz- widmung gem. § 2 Abs. 12 TBO 2018). Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 3826, 3900 und 3927, alle KG 85102 Kals am Großglockner von derzeit „Tourismusgebiet“ gem. § 40 Abs. 4 TROG 2016 bzw. von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 in künftig „Sonderfläche Be- herbergungsgroßbetrieb – SB-4 – Anzahl höchstzul. Gästebetten: Insgesamt 280 in 3 Gebäuden im Be- reich der Gp. 3900 und 3927“ gem. § 48 TROG 2016 bzw. in künftig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 bzw. im Bereich der Gp. 3901/1, 3902, 3903 und 4458, alle KG 85102 Kals am Großglockner von derzeit „Frei- land“ gem. § 41 TROG 2016 bzw. von derzeit „Touris- musgebiet“ gem. § 40.4 TROG 2016 in künftig „Land- wirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 5 TROG 2016 entsprechend den Ausführungen des eFWP. Beschluss: einstimmig Änderung des FWP im Bereich der Gste. 4491 und 3701/1, KG Kals (Burg). Nordwestlich des Hotels und Gästehauses „Taurerwirt“ ist die Errichtung eines weiteren Heizhauses zur Versorgungssicherung ge- plant. Im Anschluss ist in weiterer Folge die Errich- tung einer landwirtschaftlich genutzten Halle vor- gesehen. Da gegenständlicher Bereich im aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kals am Groß- glockner im „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 einliegt, wird eine Ausdehnung der bestehenden Widmung „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40.5 TROG 2016 in nordwestlicher Richtung angeregt um schließlich eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung – TBO 2018 zu erhalten (Voraussetzung!). Eine Teilfläche der Gp. 3701/1, KG 85102 Kals am Großglockner, kann in diesem Zuge in „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 rückgewidmet werden. Um die geordnete bauliche Entwicklung sicherzustellen, wird Bebauungspflicht festgelegt. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner – vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der WLV – die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 3701/1, KG 85102 Kals am Großglockner von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 in künftig „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 5 TROG 2016 bzw. von derzeit „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 5 TROG 2016 in künftig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 entsprechend den Ausführungen des eFWP. Beschluss: einstimmig Erlassung eines BBP im Bereich des Gst. 3704, KG Kals (Burg). Geplant ist die Errichtung von Wohn- einheiten für das Personal und den Betreiber samt Tiefgarage für das Hotel „Taurerwirt“ auf Gst. 3704, KG 85102 Kals am Großglockner. Dabei sollen in einer 2-geschoßigen Tiefgarage insgesamt 49 Stell- plätze für das Hotel und das Personal sowie die Ei- gentümer und Betreiber geschaffen werden, weiters Personalzimmer (12 Wohneinheiten) und eine Eigen- tümerwohneinheit (Simone Rogl) sowie eine Betrei- berwohneinheit (Christoph Rogl). Zwischen dem geplanten Neubau auf Gst. 3704, KG 85102 Kals am Großglockner, und dem bestehenden Hotel auf Gst. 4517, KG 85102 Kals am Großglockner, soll ein unterirdischer Verbindungsgang über die Gemeindestraße mit der Gstnr. 3706, KG 85102 Kals am Großglockner, errichtet werden. Dabei sollen Grundstücksgrenzen überbaut werden, entspre- chende raumordnerische Festlegungen sind daher notwendig. Im Bebauungsplan wird die besondere Bauweise festgelegt, weshalb ein ergänzender Bebauungsplan notwendig ist. In diesem werden die Maximalbau- körper festgelegt. Da die Gestaltung des Neubaus wichtig für die Beurteilung hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbildes ist, werden im Bebauungs- plan durch ergänzende textliche Festlegungen die Grundzüge für die Gestattung des Daches und der Fassade festgelegt. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner, die Auflage eines Entwurfes für einen Bebauungsplan und einen ergänzenden Bebauungsplan im Bereich je einer Teilfläche der Gste. 3704, 3706 und 4517, alle KG 85102 Kals am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf von archMAYRro, 9920 Sillian 86. Beschluss: einstimmig Änderung des BBP im Bereich des Gst. 3927, KG Kals (Großdorf). Beim bestehenden Hotelkomplex auf der Gp. 3900 und 3927, beide KG 85102 Kals am Großglockner, sind div. Um- und Zubauten geplant.

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