Dorfzeitung Nr. 113

August 2022 Dölsacher Dorfzeitung Seite 37 Sonja Dietrich, Rauchkofelweg 3 Klaus Dietrich, Rauchkofelweg 3 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs- werbern o. a. Förderung zu gewähren. Der Bürgermeister hat auf die Dauer der Gemeinde- ratsperiode die Gemeindeeinsatzleitung mit schrift- lichem Bescheid zu bestellen. Die Gemeindeeinsatz- leitung besteht aus folgenden Funktionen: Leiter Gemeindeeinsatzleitung und Leiter-Stellvertreter Gemeindeeinsatzleitung Leiter S1 und Leiter-Stellvertreter S1 (Personal) Leiter S2 und Leiter-Stellvertreter S2 (Lage) Leiter S3 und Leiter-Stellvertreter S3 (Einsatz) Leiter S4 und Leiter-Stellvertreter S4 (Versorgung) Leiter S5 und Leiter-Stellvertreter S5 (Öffentlichkeitsarbeit) Leiter S6 und Leiter-Stellvertreter S6 (Kommunikation) 3 Mitglieder Lawinenkommission Der Bürgermeister schlägt die Besetzung der Ge- meindeeinsatzleitung wie folgt vor: Leiter GEL und S5 Bgm. Martin Mayerl Stv.-Leiter GEL, Leiter Vize-Bgm. Lawinenkommision Hans Gumpitsch Leiter S1 und S3, Ver- Andreas Stocker bindungsorgan Feuerwehr Leiter S2, Mitglied der Lawinenkommission Hermann Jungmann Leiter S4 und S6 Johann Winkler Stv.-Leiter S1 und S3, Verbindungsorgan Feuerwehr Mathias Eder Stv.-Leiter S2 und S5, Mitglied der Lawinenkommission Franz Mietschnig Stv.-Leiter S4 und S6 Raphaela Steidl Der Gemeinderat stimmt der Zusammensetzung der Gemeindeeinsatzleitung einstimmig zu. Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurden den Gemeinderäten auch die Kaufvertragsentwürfe des Notariats Mag. Roland Hausberger betreffend Gp. 747, KG Göriach – 541 m2 – Miriam Egger Gp. 423, KG Stribach – 554 m2 – Carmen Mietschnig Gp. 424, KG Stribach – 556 m2 – Stephan Schönegger Gp. 425, KG Stribach – 554 m2 – Melanie Buchacher Gp. 426, KG Stribach – 553 m2 – Philipp Zupan Gp. 55/1, KG Stribach – 554 m2 – Sandra Krassnitzer und Lukas Ortner übermittelt. Als Kaufpreis ist ein Preis von 91 € je m2 festgelegt. Zugunsten der Gemeinde Dölsach wird ein Wiederkaufsrecht eingeräumt und es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren. Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden, vom No- tariat Mag. Hausberger ausgearbeiteten Kaufvertrags- entwürfen einstimmig zu. GR Johannes Draxl und GR Patrick Mietschnig waren bei dieser Beschlussfassung wegen Befangen- heit abwesend. Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach erlässt für den Gemeindekindergarten folgende KINDERGARTENORDNUNG der Gemeinde Dölsach 1. Betrieb eines öffentlichen Kindergartens Die Gemeinde Dölsach betreibt einen öffentlichen Kindergarten nach den Bestimmungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, idgF. mit dem Sitz in 9991 DÖLSACH – St.-Mar- tin-Straße 12. 2. Aufgabe des Kindergartens Der Kindergarten hat die Aufgabe, die häusliche Er- ziehung und Betreuung der Kinder zu unterstützen und zu ergänzen. Er hat hierbei durch eine der jewei- ligen Entwicklungsstufe der Kinder angemessene Er- ziehung und Förderung der Begabung, insbesondere durch die erzieherische Wirkung, die die Gemein- schaft Gleichaltriger ausübt, und durch ausreichen- des und geeignetes Spielen die seelische, geistige und körperliche Entwicklung der Kinder bis zum Be- such einer Schule zu fördern sowie zur Entwicklung des sittlichen und des religiösen Empfindens der Kinder und ihres Gemeinschaftssinnes beizutragen. 3. Aufnahmebedingungen a) Der Kindergarten ist ohne Unterschied der Ge- burt, des Geschlechtes, der Rasse, des Standes, der Klasse, der Sprache und des Bekenntnisses der Kinder nach Maßgabe nachstehender Be- stimmungen allgemein zugänglich. b)Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Für Kinder, die am 1. September vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr voll- endet haben und im Folgejahr schulpflichtig wer- den, besteht eine Besuchspflicht gemäß § 26 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungs- gesetzes.

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