Dorfzeitung Nr. 113

Seite 36 Dölsacher Dorfzeitung August 2022 lich 999 €. Der Bürgermeister dankt für die Ausfüh- rungen, weitere Beratungen werden folgen. Raumordnung Dölsach a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 927/2, KG Görtschach-Gödnach, und Erlassung eines Bebauungsplanes im Be- reich der Gpn. 924, 927/1 und 927/2, KG Gört- schach-Gödnach (Reiter, Gemeinde). Im Bereich der Hofstelle vulgo Sieberer auf der Gp. 924, KG Görtschach-Gödnach, sind verschiedene baurechtliche Sanierungen erforderlich. Dazu muss auch eine Grenzbereinigung mit der Gemeinde Döl- sach sowie ein Grundkauf von der Gemeinde Dölsach erfolgen. Damit das Grundstück nach der Grenzände- rung über eine einheitliche Bauplatzwidmung verfügt, ist nachstehende Änderung des Flächenwidmungs- planes in diesem Bereich erforderlich. Ebenso ist die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, den vom Planer AB Architektur- Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 24. Mai 2022, mit der Planungsnummer 707-2022- 00008, über die Änderung des Flächenwidmungs- planes der Gemeinde Dölsach im Bereich 927/2, KG 85013 Görtschach-Gödnach (zur Gänze), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 927/2, KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 19 m2 von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] sowie rund 5 m2 von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] sowie rund 181 m2 von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) in Freiland § 41 Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vomArchitekt DI Mayr aus- gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebau- ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 924, 927/1 und 927/2, KG Görtschach-Gödnach, laut plan- licher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 24. Mai 2022, Zahl 707z924BBP.mxd und schrift- licher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 24. Mai 2022 durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 9. Juni bis einschließlich 7. Juli 2022, zur öffent- lichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Sandra Gomig und Stefan Ortner, Sterzingerweg 6/6 Florian Mair, Dölsacher Straße 7 Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 25 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Eleonore Fuchs, Görtschacher-Straße 62 Sigrid Kofler, Paterngasse 41 Manfred Kofler, Paterngasse 41 Hildegard Steiner-Kreuzer, St.-Oswald-Weg 17 Mario Gander, Görtschacher-Straße 5 Anita Gander, Görtschacher-Straße 5 Margarethe Inanger, Sackgasse 2 Franz Pfurner, Bahnhofstraße 28 Helga Pfurner, Bahnhofstraße 28

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3