Dorfzeitung Nr. 113

nie kontaktiert worden sei und es dazu auch keine Zustimmung gibt; für den Betroffenen entsteht ein erheblicher und auf Dauer auch nicht zu rechtfertigender Nachteil; mangels ordentlicher und nachvollziehbarer Grund- lagenforschung, insbesondere in Bezug auf die empirischen Wissenschaften, ist die gegen- ständliche Maßnahme nicht nachvollziehbar; abschließend wird angeregt, die Änderung nicht zu beschließen und es bei der Baulandwidmung zu belassen, gegebenenfalls nach einer Revision des öROK). Der Bürgermeister hat allen Gemeinderatsfraktionen die Stellungnahme des Grundeigentümers imVorfeld zu dieser Sitzung digital übermittelt. Auszugsweise bringt er die Stellungnahme dem Gemeinderat noch- mals zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang infor- miert der Bürgermeister, dass zu dieser Angelegenheit auch eine Stellungnahme des Raumplaners DI Wolf- gang Mayr vom 5. April 2022 vorliegt. Auch diese wird dem Gemeinderat imWesentlichen zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister erläutert dem Gemeinderat einge- hend die Vorgeschichte zu dieser Widmungsangelegen- heit, die bis in das Jahr 2010 zurückreicht. Aus der Stel- lungnahme des Raumplaners vom 5. April 2022 geht hervor, dass seitens des Arch. DI Mayr immer wieder auf die Rückwidmung der Gp. 105/2 im Zusammen- hang mit verschiedenen früheren Raumordnungsange- legenheiten verwiesen wurde. Ebenso wird aber auch eine Sonderflächenwidmung im Bereich der Hofstelle für möglich gehalten. Nach einigen Wortmeldungen und Diskussion gelangt der Gemeinderat einhellig zur Auffassung, basierend auf der Empfehlung des Raum- planers im Hinblick auf den bestehenden Widerspruch zwischen dem Flächenwidmungsplan und dem ört- lichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Dölsach und der mittlerweile auferlegten Widmungssperre der Stellungnahme keine Folge zu leisten, sondern auf den GR-Beschluss vom 21. Februar 2022 zu beharren und gegenständliche Änderung (Rückwidmung) des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach vorzu- nehmen. Auf Vorschlag von GV Josef Robert Possenig und entsprechend der Stellungnahme des Raumplaners wird Herrn DI Alfred Greil jedoch im Bedarfsfall eine Widmung des gegenständlichen Bereiches (Gp. 105/2) als „Sonderfläche Austraghaus“ bei Erfüllen der Vor- aussetzungen dafür in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat fasst nachfolgenden Erlassungs- beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, die Erlassung des vom Planer AB Architektur- Raumordnung Mayr vom 13. Jänner 2022, mit der Planungsnummer 707-2022-00002, ausgearbeiteten Entwurfes über die Änderung des Flächenwidmungs- planes im Bereich der Gp. 105/2, KG Görtschach- Gödnach. Abstimmungsergebnis: einstimmig! Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Hannelore Rainer, Dornachweg 12 Florian Mair, Dölsacher Straße 7 Klaudia Fleissner, Görtschacher Platz 7 Siegfried Plankensteiner, Am Land 2 Angelika und Martin Korber, Aichholzweg 2 Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 25 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in Abwesenheit von GR DI Susanne Mühlmann beraten und beschlos- sen. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Tanja Eder, Göriacher Straße 10 Simon Gütl, Görtschacher Platz 4 Anton Schneider, A. Egger-Lienz-Straße 23 Siegmund Stadlober, St.-Oswald-Weg 7 Frieda Stadlober, St.-Oswald-Weg 7 Petra Eder, Paterngasse 29 Mario Eder, Sepp-Mayerl-Weg 2 Sigrid Weis, Nußbaumerweg 7 Karl Heinz Weis, Nußbaumerweg 7 Josef Selinger, Hochstadelweg 8 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs- werbern eine Förderung zu gewähren. Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut a) Zu- und Abschreibung von Teilflächen im Bereich des Badstubenweges auf der Gp. 325, KG Stribach (Korber) Herr Richard Korber beabsichtigt eine Grenzbereini- gung im Bereich seines Grundstückes Nr. 141/3, KG Stribach, da die errichtete Einfriedung teilweise auf das Öffentliche Gut ragt. Es wird ein nahezu flächengleicher Tausch angestrebt. Durch die Grenz- änderung wird die Verkehrssicherheit auf dem Ge- meindeweg nicht verschlechtert. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Seite 32 Dölsacher Dorfzeitung August 2022

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